Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

16 2. Beratungsangebote und finanzielle Hilfen Sozialverband VdK Bayern e. V. Kreisverband Ostallgäu Wir bieten qualifizierte Rechtsberatung im gesamten Sozialrecht, zum Beispiel: • Arbeitslosengeld I, II • Erwerbsminderungsrente • Altersrente • Schwerbehindertenrecht • Grundsicherung • Krankenversicherung • Gesetzliche Unfallversicherung • Pflegeversicherung Unsere Außensprechstunden bieten wir in Füssen, Marktoberdorf und Buchloe an. Die erste Beratung ist kostenlos, unabhängig einer Mitgliedschaft. Weitere Informationen finden Sie unter: www.vdk.de/kv-ostallgaeu Sie erreichen uns telefonisch in der Kreisgeschäftsstelle: Ludwigstraße 3, 86860 Kaufbeuren Tel. 08341 96624-0 oder per E-Mail: kv-ostallgaeu@vdk.de Sozialhilfe und Wohngeld Sozialhilfe Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch wenn Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichen. Sie haben ein Recht auf Hilfe und Beratung. In Betracht kommen insbesondere: • Hilfe zum Lebensunterhalt • G rundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (frühestens ab vollendetem 65. Lebensjahr oder bei dauernder, voller Erwerbsminderung) • Kriegsopferfürsorge Bei Fragen zum Thema oder wenn Sie einen Antrag benötigen, können Sie sich an folgende Adressen wenden: Landratsamt Ostallgäu – Sozialhilfeverwaltung – Tel. 08342 911-0 Bezirk Schwaben – Sozialverwaltung – Tel. 0821 3101-0 (Hilfe für Heimbewohner, Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) Der Bezirk Schwaben bietet auch Sprechtage im Landratsamt und bei der Stadt Füssen (Rathaus) an. Bitte beachten Sie die Presseveröffentlichungen und die Internetseite des Landratsamtes und siehe auch Seite 13. Wohngeld Wohngeld gibt es als Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung (auch des Heimplatzes) oder als Lastenzuschuss für Eigentümer. Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung schließt den Bezug von Quelle: Gina Sanders · adobestock.com

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