Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

25 Auch Notare*innen beraten über rechtliche Fragen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beglaubigungen Seit dem 01.07.2005 besteht auch die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen durch die Betreuungsstelle beglaubigen zu lassen. Hierbei werden die Identitätsfeststellung und die Echtheit der Unterschrift oder des Handzeichens beglaubigt. Mit der öffentlichen Beglaubigung soll eine höhere Akzeptanz von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Rechtsverkehr erreicht werden. Zudem ermöglicht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht – in der ­ Regel – Grundbuchgeschäfte. Rechtsberatung Wenn Sie bei rechtlichen Problemen aufgrund Ihres geringen Einkommens nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten zu bezahlen, brauchen Sie dennoch nicht auf fachkundige Beratung zu verzichten. Wenn Sie bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten, haben Sie Anspruch auf die sog. Beratungshilfe. Der/die von Ihnen gewählte Anwalt*in kann dann lediglich einmalig 15 € von Ihnen verlangen. Sie können sich mit einem/einer Anwalt*in in Verbindung setzen, der einen entsprechenden Antrag aufnimmt oder Sie besorgen sich einen Berechtigungsschein direkt beim Amtsgericht. Ihre Einkommensunterlagen müssen Sie in beiden Fällen vorlegen. Wenn ein notwendiges Gerichtsverfahren ansteht, Sie anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine*n Rechtsanwalt*in Ihrer Wahl oder an das: Amtsgericht Kaufbeuren – Rechtsantragsstelle – Ganghoferstraße 9 und 11, 87600 Kaufbeuren Tel. 08341 801-0, Fax 08341 801-900 Notariate In rechtlich schwierigen Fällen, insbesondere wenn Grundstücksangelegenheiten, Unternehmen oder Gesellschaften betroffen sind, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Eine Vollmacht für Grundstücksangelegenheiten bedarf immer einer öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung. Die notarielle Beurkundung stellt hierfür die sicherste Form dar. Verzeichnis siehe Seite 22 Versorgung für Opfer von Gewalttaten Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS (früher: Versorgungsamt) Morellstraße 30, 86159 Augsburg Tel. 0821 5709-01, Fax 0821 5709-5000 poststelle.schw@zbfs.bayern.de www.zbfs.bayern.de

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