Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

36 4. Hilfen im Alltag Kurzzeitpflege Als „Kurzzeitpflege“ bezeichnet man die zeitlich befristete stationäre Ganztagsbetreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die mit Ausnahme dieser wenigen Tage oder Wochen von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten zuhause gepflegt werden. Ziel dieses Angebotes ist es, Angehörige zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten zum Beispiel bei Urlaub oder plötzlichem Ausfall der Pflegepersonen. Dies gilt besonders für allein lebende alte Menschen bei Krankheit bzw. als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Wohnung baulich angepasst werden muss. Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 und ist in der Regel auf acht Wochen begrenzt. Bezüglich Kurzzeitpflegeplätzen, Kostenbeteiligungen bzw. Kostenerstattungen informieren Sie die jeweiligen Einrichtungen und die Sozialdienste in den Krankenhäusern. Ebenso können Sie sich im Internet unter www.aok-pflegeheimnavigator.de oder www.pflegelotse.de über Angebote in Ihrer näheren Umgebung informieren. Feste Kurzzeitpflegeplätze gibt es im Senioren- und PflegeheimObergünzburg Krankenhausstraße 18, 87634 Obergünzburg Tel. 08372 922750 www.seniorenheime-ostallgaeu.de Alle anderen Einrichtungen bieten zeitweise Kurzzeitpflegeplätze auf Anfrage an. Die Kontaktadressen der Einrichtungen finden Sie auf Seite 45 ff. Quelle: sepy · adobestock.com

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