Älter werden im Ostallgäu – unser Wegweiser

40 5. Wohnen im Alter Betreutes Wohnen in Familien Betreutes Wohnen (BWF) für psychisch kranke ältere Menschen ist eine Wohn- und Versorgungsform für ältere Menschen, die aufgrund psychischer und physischer Einschränkungen im Alter nicht mehr alleine leben können. Interessierte Menschen werden in Gastfamilien untergebracht und dort betreut und versorgt. Begleitet wird das Angebot durch den sozialpädagogischen Fachdienst am BKH Kaufbeuren. Fachteam Betreutes Wohnen in Familien Kemnater Straße 16, 87600 Kaufbeuren Ansprechpartnerin: Sonja Kniephoff Tel. 08341 722192 bwf-wuf-kf@bezirkskliniken-schwaben.de Träger: Bezirkskliniken Schwaben Im Rahmen der Eingliederungshilfe können geistig oder körperlich behinderte Senior*innen sowie chronisch Erkrankte das Leistungsspektrum des ambulant betreuten Wohnens nützen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Als Alternative zum klassischen stationären Pflegeheim ist in den letzten Jahren die ambulant betreute Wohngemeinschaft entstanden. In dieser neuen Wohn- und Pflegeform leben bis zu maximal 12 pflegebedürftige Senior* innen in einem Haus oder einer Wohnung zusammen, die gemeinsammit der Unterstützung von Fach- und Hilfskräften (Altenpfleger*innen, Hauswirtschafter*innen, Betreuungskräfte etc.) ihren Alltag gestalten. Häufig ist ein großer Teil der Mieter*innen von demenziellen Symptomen betroffen. Die Senior*innen mieten ein Zimmer und einen Anteil an den zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsflächen (Küche, Aufenthaltsraum, sanitäre Anlagen, Garten etc.) an. Alle Räume sind idealerweise barrierefrei ausgestattet. Zur Unterstützung der gemeinsamen Haushaltsführung sowie für die Aktivierung und Förderung der Mieter*innen (Singstunde, Spielenachmittag, kleine Ausflüge etc.) stehen geschulte Kräfte zur Verfügung, die über das Betreuungsgeld von allen Mieter*innen zu gleichen Teilen finanziert werden. Die Regeln für das Zusammenleben sowie die Art und der Umfang der Gemeinschaftsdienstleistungen werden von den Mieter*innen oder ggf. ihren Angehörigen/Betreuer*innen nach Mehrheitsentscheidung bestimmt. Bei der Inanspruchnahme von individuellen Pflege- und Unterstützungsleistungen erfolgt die Beauftragung durch den/die jeweilige*n Mieter*in selbst. Die Abrechnung der Pflegedienstleistungen erfolgt mit jedem*r Mieter*in direkt. Die Mieter*innen sind daher nicht nur „Nutzer*innen“, sondern stets auch Auftraggeber*innen für die verschiedenen Dienstleistungen, die sie nach ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen ausgestalten. Empfohlen wird für die Gründungsphase Aktivierung und Förderung · Quelle: Irmgard Haberberger

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=