Unser Ratgeber für Seniorinnen und Senioren Stadt Meerbusch

FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN Für die Bemessung der Pflegegrade werden in folgenden Bereichen die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit geprüft: • Mobilität Inwiefern ist freies Bewegen/aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderung im Bett möglich? • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden? • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten? Bestehen irrationale Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen? hängig von Einkommen und Vermögen, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Alle privat krankenversicherten Personen müssen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen Pflegeversicherungsvertrag abschließen. Die Pflegeversicherung umfasst Leistungen bei häuslicher (ambulanter), teilstationärer und stationärer Pflege. Die Leistungen der Pflegekasse werden in der Regel erst nach Antragstellung bewilligt. Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige bzw. deren Bevollmächtigte. Fragen Sie Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse nach Antragsformularen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK) mit der Prüfung Ihres Antrages. In der Regel entsendet der MDK Pflegekräfte oder auch Ärzte zu einem Hausbesuch, um ein Pflegegutachten zu erstellen. Bei Pflegebedürftigkeit ergeht danach von der Pflegekasse ein Bescheid, gegen den Sie ein Widerspruchsrecht haben. Bei Privatversicherten wird die Prüfung durch die Firma Medicproof GmbH durchgeführt. Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Die von der Pflegekasse gewährten Pflegeleistungen orientieren sich an den sogenannten Pflegegraden. hilfen und häuslicher Krankenpflege. Die Zuzahlung beträgt generell zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,– E und höchstens 10,– E, jedoch nicht mehr als die Kosten der jeweiligen Leistung (z. B. bei Arzneimitteln, die weniger als 5,– E kosten). Bei einigen Leistungen, wie etwa der Physiotherapie, fällt zusätzlich eine Verordnungsgebühr von 10,– E pro Rezept an. Die Zuzahlungen für Klinikaufenthalte liegen bei 10,– E pro Tag, maximal für 28 Tage im Jahr. Die Summe aller jährlichen Zuzahlungen wird durch die individuelle Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. Für chronisch Kranke gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent (Chronikerregelung). Sollte die Zuzahlung bei Ihnen die Belastungsgrenze von zwei bzw. einem Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens erreichen, dann beantragen Sie die Befreiung von weiteren Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung leistet finanzielle und pflegefachliche Unterstützung unab- © nmann77 - Fotolia 26

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