Unser Ratgeber für Seniorinnen und Senioren Stadt Meerbusch

FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN gerbüros der Stadt Meerbusch (siehe Beratung und persönliche Hilfe) gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie beim Fachbereich Soziale Hilfen/Jugend Bommershöfer Weg 2–8 40670 Meerbusch-Osterath Frau Laura Lehmann 4402159 916-458 4402159 916-39-567 ÖÖlaura.lehmann@meerbusch.de oder direkt beim LVR Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln 440221 809-0 ÖÖinfokom@lvr.de Weitere Unterstützung und Beratung erhalten Sie auch beim Sehbehinderten- und Blindenverein für den Rhein-Kreis Neuss e.V. Beratungsstelle „Blickpunkt Auge“ Marienkirchplatz 9, 414609 Neuss Herr Ernst Balsmeier 4402131 5248139 ÖÖinfo@sbv-neuss.de ÇÇwww.sbv-neuss.de Die Verlängerung eines abgelaufenen Schwerbehindertenausweises erfolgt bei der Antragsaufnahmestelle des Fachbereichs Soziale Hilfen/Jugend und den Bürgerbüros der Stadt Meerbusch (siehe Sozialhilfe und Beratung und persönliche Hilfe). Hilfen für Blinde und Gehörlose Personen mit einem stark eingeschränkten Sehvermögen können als hochgradig Sehbehinderte eine monatliche Beihilfe erhalten, die einkommens- und vermögensunabhängig ist. Blinde erhalten Blindenhilfe, die auf die Leistungen der Pflegeversicherung und vergleichbare Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung oder nach anderen Vorschriften angerechnet wird. Blindenhilfe kann auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt werden. Gehörlose, bei denen die Taubheit oder die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bis zum 7. Lebensjahr festgestellt wurde, können ebenfalls Leistungen erhalten. Anträge auf Leistungen können bei der Antragsaufnahmestelle des Fachbereichs Soziale Hilfen/ Jugend (siehe Sozialhilfe) oder den BürSchwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der je nach Grad der Behinderung zu unterschiedlichen Vergünstigungen führt, wie z. B. Steuervergünstigungen oder Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises können bei der Antragsaufnahmestelle des Fachbereichs Soziale Hilfen/Jugend (siehe Sozialhilfe) gestellt werden; auch die Bürgerbüros der Stadt Meerbusch (siehe Beratung und persönliche Hilfe) nehmen die Anträge entgegen. Ausgestellt wird der Schwerbehindertenausweis durch den Rhein-Kreis Neuss Der Landrat – Schwerbehindertenstelle – Auf der Schanze 4, 41415 Grevenbroich 4402181 601-5808 bis 5825 ÖÖschwerbehinderung@rhein-kreis- neuss.de ÇÇwww.rhein-kreis-neuss.de 36

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