Seniorenwegweiser der Stadt Meerbusch

19 SOZIALE DIENSTE – AMBULANTE HILFEN SOZIALE DIENSTE – AMBULANTE HILFEN Schriftlich angefragte Fahrten sind erst nach der Bestätigung durch die Firma Konradius verbindlich gebucht. Die Anmeldung für Fahrten ist montags bis samstags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Der Fahrdienst ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr, freitags bis sonntags, an Feiertagen und dem Tag vor einem Feiertag von 8:00 bis 23:00 Uhr nutzbar. Außerhalb dieser Zeiten ist eine freie Vereinbarung möglich. Für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes ist ein Berechtigungsschein bei der Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss Lindenstr. 4–6, 41515 Grevenbroich Frau Marion Mauß 4402181 601-5081 ÖÖmarion.mauss@rhein-kreis-neuss.de ÇÇwww.rhein-kreis-neuss.de zu beantragen. Entsprechende Anträge können aber auch im Fachbereich Soziale Hilfen (siehe Beratung und persönliche Hilfe) oder über die Bürgerbüros der Stadt Meerbusch (siehe Beratung und persönliche Hilfe) gestellt werden. führt durch die Firma Konradius GmbH. Diese übernimmt die Durchführung des Behindertenfahrdienstes für das gesamte Kreisgebiet. Sobald der Antragsteller im Besitz des Berechtigungsausweises ist, kann er Fahrten unter folgender Nummer anmelden bzw. per Fax oder E-Mail anfragen: Konradius GmbH 4402181 7575775 3302181 7575777 ÖÖkontakt@konradius.de Behindertenfahrdienst Der Behindertenfahrdienst soll Schwerbehinderten, insbesondere Rollstuhlfahrern, die Teilnahme am Gemeinschaftsleben erleichtern. Berechtigt sind Personen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkmal „aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl” (Blind) ausweist. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist bei Merkmalen „B“ oder „BN” möglich. Für Meerbusch wird der Behindertenfahrdienst angeboten durch den Rhein-Kreis Neuss und ausge- © Christian Schwier - stock.adobe.com

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