Seniorenwegweiser der Stadt Meerbusch

21 FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN Auskommen mit dem Einkommen ist auch ein Aspekt im Alter, der eine wichtige Rolle spielt. Seniorinnen und Senioren können im Alter, je nach den persönlichen Voraussetzungen, Ansprüche auf finanzielle Hilfen haben. Rente Die Rente oder Pension ist die wichtigste Form der finanziellen Absicherung für das Alter. Sie wird jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gewährt. Bereits frühzeitig sollten Sie Auskunft über Ihren Versicherungsverlauf einholen und den Antrag auf Gewährung der Rente 3 Monate vorher stellen. Für Auskünfte, Beratung und Antragstellung stehen die Mitarbeiter des Versicherungsamtes im Fachbereich Soziale Hilfen Rentenangelegenheiten Bommershöfer Weg 2–8 40670 Meerbusch-Osterath Frau Angelika Decknatel 4402159 916-543 ÖÖangelika.decknatel@meerbusch.de während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung zur Verfügung. Außerdem erfahren Sie durch die örtliche Presse, wann und wo zusätzliche Beratungen durch die Versicherungsämter oder die Krankenkassen erfolgen. Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der nur auf Antrag gewährt wird. Auch wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann Anspruch in Form eines Lastenzuschusses haben. Wohngeld wird auch für Bewohner von Pflegeheimen gewährt. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder Lastenzuschuss haben, ist abhängig von der Familiengröße, der Höhe des Einkommens und von der Höhe der zuschussfähigen Wohnkosten. Antragsvordrucke auf Wohngeld erhalten Sie beim Fachbereich Soziale Hilfen (siehe Sozialhilfe) und bei den Bürgerbüros der Stadt Meerbusch (siehe Beratung und persönliche Hilfe). Die Anträge sind zu stellen beim: Fachbereich Soziale Hilfen Wohngeldstelle Bommershöfer Weg 2–8 40670 Meerbusch-Osterath Frau Kornelia Kallienke 4402159 916-575 ÖÖkornelia.kallienke@meerbusch.de oder Frau Martina Bruysten 4402159 916-574 ÖÖmartina.bruysten@meerbusch.de ÇÇwww.meerbusch.de Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem. Ihre Aufgabe liegt darin, „Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ (§1 SGB V). Analog dazu gelten die Bestimmungen für die private Krankenversicherung (PKV). Der Bezug von Leistungen erfolgt in der Regel auf Antrag oder ärztliche Verordnung. Informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse und beraten Sie sich mit Ihrem Arzt, welche medizinischen Maßnahmen verordnet und beantragt werden können. Häusliche Krankenpflege Die Krankenkassen übernehmen Leistungen für eine ambulante Krankenpflege, sofern diese notwendig und vom Arzt verordnet wurde. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel: die Wundversorgung, Medikamentengabe, die Verabreichung von Insulin etc. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden durch

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