Seniorenwegweiser der Stadt Meerbusch

28 FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN ist, dass Sie mindestens seit 6 Monaten tätig sind und die Pflege nicht erwerbsmäßig bzw. beruflich ausüben. Weitere Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Leistungen bei vollstationärer Pflege Wenn qualifizierte Fachkräfte ständig zur Verfügung stehen müssen und eine Pflege in der eigenen Wohnung nicht mehr erfolgen kann, wird eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim sinnvoll. Durch die Pflegekasse wird dann ein Pauschalbetrag zur teilweisen Deckung der Heimpflegekosten gezahlt. Pflegegrad Pflegeleistung Heim 1 125 € 2 770 € 3 1.262 € 4 1.775 € 5 2.005 € Die Pflegeversicherung zahlt allen Heimbewohnern seit 2022 neben dem Leistungsbetrag zusätzlich einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). geversicherung einzahlen, bleibt Ihr Versicherungsschutz erhalten: Über die Familienversicherung können Sie gegebenenfalls weiterhin kranken- und pflegeversichert sein. Ist die Familienversicherung nicht möglich, zahlen die Pflegekassen einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung. Pflegen Sie einen Angehörigen im häuslichen Umfeld, sind Sie außerdem bei allen Pflegetätigkeiten unfallversichert. Ebenso werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Sie gezahlt, wenn Sie unmittelbar zuvor eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte für pflegende Angehörige Wer ein pflegebedürftiges Familienmitglied versorgt, erbringt jeden Tag rund um die Uhr körperliche Höchstleistungen und ist hohen seelischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Familienmitglieder neigen außerdem dazu, ihre eigenen Bedürfnisse einzuschränken und ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie einmal nur an sich denken. Als Pflegeperson, die einen anderen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegt, haben Sie einen Anspruch auf gesundheitliche Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Voraussetzung Wie bei der Pflegezeit haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das in Raten ausgezahlt wird und Ihren Lebensunterhalt sichert. Beiträge für die Pflegeperson zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung Die Pflegekasse zahlt auch Beiträge in die Rentenkasse für die Person, die die Pflege leistet, wenn die Pflegezeit wöchentlich mehr als 10 Stunden beträgt und die Pflegeperson wegen der Ausübung der Pflege nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeitet. Sollte die Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige versorgen, deren wöchentlicher Pflegebedarf unterhalb dieser 10 Stunden liegt, können die Zeiten zusammengerechnet werden. Auch wenn Sie während der Pflegezeit keine Beiträge in die Kranken- und PfleIm Übrigen: Während der Pflege- und Familienpflegezeit sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Der Kündigungsschutz besteht 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zum Ende der Pflege- beziehungsweise Familienpflegezeit.

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