Seniorenwegweiser der Stadt Meerbusch

30 FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN der Lage sind, zum Lebensunterhalt des Antragstellenden beizutragen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Menschen haben Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, wenn sie das Regel-Rentenalter erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selber sicherstellen können. Denselben Anspruch haben auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer erwerbsgemindert sind. Das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners oder Lebenspartners wird berücksichtigt. Von der Unterhaltsheranziehung der Kinder oder auch der Eltern soll abgesehen werden, sofern das Jahreseinkommen der Unterhaltspflichtigen 100.000 € nicht übersteigt. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt Menschen, die nicht in der Lage sind, aus eigenen Kräften ihren Lebensunterhalt sicherzustellen oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen, haben ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, sofern ihnen nicht von anderer Seite ausreichend geholfen werden kann. Die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe ist grundsätzlich abhängig vom Einkommen und vom Vermögen des Antragstellenden. Leistungen anderer Sozialkassen, wie zum Beispiel Kranken-, Renten- und Pflegekassen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören auch Leistungen der zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen, sofern diese in Dieser Leistungszuschlag ist gestaffelt. Die Unterstützung richtet sich in ihrer Höhe nach der Dauer des Aufenthaltes im Heim. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der Eigenanteil der Person an den Pflegekosten. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts. Im ersten Jahr zahlt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Die Angebote der Pflegeversicherung sind sehr vielfältig. Daher ist es ratsam, sich umfassend von Ihrer Pflegekasse beraten zu lassen. Welche Pflegekasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Außerdem können Sie Fragen bezüglich Pflege und Pflegeversicherung beim Fachbereich Soziale Hilfen klären. Stadt Meerbusch Fachbereich Soziale Hilfen Bommershöfer Weg 2–8 40670 Meerbusch-Osterath Herr Wolfgang Lammermann 4402159 916-556 3302159 916-39556 ÖÖwolfgang.lammermann@meerbusch.de ÇÇwww.meerbusch.de © gunnar3000 - Fotolia

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