Seniorenwegweiser der Stadt Meerbusch

39 WOHNEN IM ALTER WOHNEN IM ALTER des Rhein-Kreises Neuss auch Mitarbeiter des Fachbereichs Soziale Hilfen gerne zur Verfügung, und zwar bei der Stadt Meerbusch Fachbereich Soziale Hilfen Bommershöfer Weg 2–8 40670 Meerbusch-Osterath Herr Wolfgang Lammermann 4402159 916-556 3302159 91639556 ÖÖwolfgang.lammermann@meerbusch.de Frau Laura Lehmann 4402159 916-458 ÖÖlaura.lehmann@meerbusch.de Pflegeheime in Meerbusch Seniorenzentrum Hildegundis von Meer Bommershöfer Weg 50 40670 Meerbusch-Osterath 4402159 525-0 ÖÖhildegundis@caritas-neuss.de ÇÇwww.caritas-neuss.de Malteser-Stift St. Stephanus Am Wasserturm 8–14 40668 Meerbusch-Lank 4402150 913-0 ÖÖaltenhilfe.meerbusch@malteser.de ÇÇwww.malteser-ststephanus.de folgen, ebenso wie in jeder anderen Wohnung. Wo sich in Meerbusch Seniorenwohnungen befinden, ob oder ggf. wann welche frei sind, erfahren Sie beim Fachbereich Soziale Hilfen Wohnungsvermittlungsstelle Bommershöfer Weg 2–8 40670 Meerbusch-Osterath Frau Johanna Vossen 4402159 916-546 ÖÖjohanna.vossen@meerbusch.de ÇÇwww.meerbusch.de Pflegeheime Pflegeheime stellen Unterkunft, Versorgung, Betreuung und Pflege sicher, wenn die ambulanten Hilfen für ein Verbleiben in der eigenen Wohnung nicht mehr ausreichen. Außer den vier Meerbuscher Pflegeheimen gibt es im Kreis Neuss viele weitere Einrichtungen, die neben einem vielfältigen Freizeit- und Beschäftigungsangebot die freie Arztwahl, Diäternährung und durchgehende Besuchszeiten anbieten. Wenn sich die Frage eines Umzuges für Sie stellt, ist es sinnvoll, sich verschiedene Heime anzuschauen und sich jeweils den Ablauf der Aufnahme und die Kostentragung erläutern zu lassen. Für grundsätzliche Fragen stehen Ihnen neben dem Pflegeberatungsbüro Auskünfte und Informationen erhalten Sie aber auch beim Fachbereich Soziale Hilfen der Stadt Meerbusch Bommershöfer Weg 2–8 40670 Meerbusch-Osterath Herr Wolfgang Lammermann 4402159 916-556 ÖÖwolfgang.lammermann@meerbusch.de und der Abteilung Wohnungswesen Frau Johanna Vossen 4402159 916-546 3302159 916-39546 ÖÖjohanna.vossen@meerbusch.de Seniorengerechte Wohnungen Hiermit sind eigenständige Wohneinheiten gemeint, die den besonderen Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen, länger ein selbstständiges Leben zu führen. Diese Wohnungen können von Alleinstehenden ab vollendetem 60. Lebensjahr oder von Ehepaaren, bei denen ein Partner 60 Jahre alt ist, bezogen werden. Ein gesonderter Anspruch auf eine Betreuung und Versorgung im pflegerischen Sinn besteht jedoch nicht. Im Pflegefall muss die Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst er-

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