Ratgeber für den Trauerfall Meiningen

Urnenreihengrabstätten Die Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Urnenwahlgrabstätten Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Sie werden als zweistellige oder vierstellige Grabstätten vergeben. Ehrengrabstätten Die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten, ob einzeln oder in geschlossenen Feldern, obliegt ausschließlich der Stadt Meiningen. In der Friedhofssatzung der Stadt finden Sie weitere Informationen zu den Vorgaben aller Bestattungsarten. Das Dokument steht im Internet unter folgender Adresse zumNachlesen oder Herunterladen bereit: Friedhofssatzung der Stadt Meiningen: www.meiningen.de/images/rathaus/ pdf/stadtrecht/Friedhofssatzung_ 912_110_1.pdf 23

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