Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Dies ist auch im Hin- blick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebe- dürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse ge- währen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder über- haupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere- freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung be- zuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb soll- ten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkun- digen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Handwerkskammer Süd­ thüringen. Am Standort Rohr werden zudem in einer Ausstellung modellhafte Lösungen der Bausanierung ge- zeigt. Die Hausmodelle ermöglichen die Gegenüberstellung von fehlerhaften und fehlerfreien Bauausführungen. Ihr Ansprechpartner für die Beratung und die Ausstellung ist: Herr Michael Bickel, Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) Kloster 1, 98530 Rohr Telefon: 036844 47163 E-Mail: michael.bickel@btz-rohr.de Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen- Kredit Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Pro- zent der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindes- tens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Miet­ wohnungen Der Freistaat Thüringen gewährt Zu- wendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Antrags- berechtigt sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens, das durch einen Tilgungszuschuss sowie durch einen Baukostenzuschuss ergänzt werden kann. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungsbauförderung Weimarplatz 4 99423 Weimar Telefon: 0361 37700 Fax: 0361 37737190 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: www.thueringen.de/th3/tlvwa/ 25 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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