Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch alters- bedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltags­ bewältigung führen. Als pflegebedürftige Person haben Sie verschiedene Möglichkeiten ihre Versorgung zu gewähr- leisten. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich zu Hause durch Angehörige und / oder berufliche Anbieter ver­ sorgen zu lassen. Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie bei Pflegebedarf auch einen Umzug in Erwägung ziehen. Dabei gibt es regional ganz unterschiedliche Wohnmodelle. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gibt es derzeit barrierefreies Wohnen ohne angegliederte Pflegeversorgung. Es gibt Service-Wohnen, Pflege-Wohn- gemeinschaften und Pflegeheime. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Pflegestütz- punkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. In den eigenen vier Wänden haben Sie die Möglich- keit unterschiedliche Dienste in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen die ambulanten Pflegedienste, die Betreuungsdienste (stundenweise oder rund um die Uhr), Seniorenassistenten und Anbieter für „Essen auf Rädern“. Oder vielleicht sagt Ihnen das Angebot der Tagespflege zu, bei der Sie mehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrichtung besuchen, aber am Abend wieder zuhause sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können mit Altersgenossen unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. Daneben bieten die Kurzzeitpflege und Ver­ hinderungspflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenenZeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in An- spruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen sowie Fort­ bildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen Angehörige richtige und sachgerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Auch die kirch­ lichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit Informationen zu erhal- ten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Familien-Pflege­ zeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Ent­ lastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen . Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflege- geld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tagespflege , die ohne Anrechnung der Pflegesach- leistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tagespflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und / oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürf- tige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. 31 Hilfe und Unterstützung

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