Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkries Meißen

11 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Der Bund bezuschusst Maßnahmen zur Barrierere- duzierung mit 10 % der Investitionskosten, bis max. 6.250 Euro. Die Förderungen sind teilweise untereinander kombinierbar. Die Mitglieder des Vereins beraten Sie gern zu barriere- freiem und altersgerechtem Wohnen. Unterstützung im Alltag „Helfende Hände“ – ein Projekt des Gemeinnützigen Sozialen Förderkreises e. V. Der Gemeinnützige Soziale Förderkreis e. V. wurde 1990 gegründet. Seitdemunterstützenwir Menschen aller Alters- gruppen bei der Bewältigung ihrer Probleme. Unter ande- rem sindwir imBereich der Altenarbeit langjährig aktiv und halten ein vielfältiges Angebot für ältere, kranke und auf Hilfe angewiesene Menschen im Landkreis Meißen bereit. Es ist das Ziel unserer Arbeit, die Lebensqualität dieser Menschen zu erhalten bzw. zu verbessern. Unsere Mitarbeiter/-innen informieren über verschiedene Dienste, können notwen- dige Hilfen organisieren bzw. leisten und bieten gesellige, unterhaltende oder kulturelle Veranstaltungen an. Unsere Angebote sollen deshalb den Kontakt zu Mitmenschen, die Eigenständigkeit und die Bewältigung des Alltags in der eigenen Umgebung so lange wie möglich erhalten. auch bei der praktischen Durchführung der Umbauten immer als Ansprechpartner da. So berät der Verein, plant und führt das Projekt mit Fachbetrieben überwiegend aus der Region durch. Dagmar Socher, Pflegekoordinatorin für den Landkreis Meißen, dazu: „Die Wohnberatung des Vereins ermöglicht einen längstmöglichen Verbleib im gewohnten Lebens- umfeld und ist ein wichtiger Baustein für ein gelingendes Altern unserer Seniorinnen und Senioren im Landkreis Meißen. Der Verein hilft professionell, und zwar in einem Umfang, wie es ihn bisher aus einer Hand im Landkreis nicht gab.“ Eine kurze Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen: Pflegekasse: Hat eine im Haushalt lebende Person einen Pflege- grad, kann bei der Pflegekasse ein Umbauzuschuss bis 4.000 Euro beantragt werden. Freistaat Sachsen: Der Freistaat Sachsen unterstützt Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung. Hierbei ist es unabhängig, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Es können Zuschüsse bis 10.000 Euro und bei Nachweis über die Notwendigkeit eines Rollstuhles bis 25.000 Euro beantragt werden. © Getty Images/Hemera

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