Seniorenwegweiser für den Saalekreis

31 Rund um das Thema Vorsorge Seniorenwegweiser Saalekreis Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder kör- perlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledi- gen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtli- cher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Berei- chen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünfti- gen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu be- rücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Hand- lungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich er- forderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Be- treuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfü- gung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste , die alle Telefon- nummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigen- den Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. © nmann77 · adobestock.com

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