Stadt Merseburg Wegweiser für Familien und Generationen

29 vom Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und Sozialgeld beim Eigenbetrieb für Arbeit des Saalekreises beantragt werden. Sozialhilfe-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger können ihre Anträge beim Sozialamt der Kreisverwaltung Saalekreis stellen. Eigenbetrieb für Arbeit Jobcenter Saalekreis Geusaer Straße 81e 06217 Merseburg Telefon: 03461 244-0 www.efa-saalekreis.de Kreisverwaltung Saalekreis Sozialamt Domstraße 4 06217 Merseburg Telefon: 03461 40-1322 E-Mail: grundsicherung-sozialamt@saalekreis.de www.saalekreis.de 3.10 Finanzielle Unterstützung Übernahme des Elternbeitrages Familien mit geringem Einkommen können beim Jugendamt der Kreisverwaltung Saalekreis die Übernahme des Elternbeitrages zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kitas und Hort) beantragen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Kreisverwaltung Saalekreis. Kreisverwaltung Saalekreis Jugendamt Am Kloster 4 06217 Merseburg Telefon: 03461 40-1506 Telefax: 03461 40-1569 E-Mail: jugendamt-avu@saalekreis.de www.saalekreis.de Bildungs- und Teilhabepaket Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder aus sozial schwachen Familien vor demAusschluss vom gesellschaftlichen Leben bewahren. Eine Förderung kann von Hartz-IV-, Sozialhilfe- und Wohngeldemp- fängern sowie Empfängern des Kinderzuschlags beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Kinder, Jugendliche und Azubis nicht älter als 25 Jahre sind und eine allgemeinbildende oder Berufsschule besuchen. Nicht förderungsberechtigt sind Schüler, die eine Ausbil- dungsvergütung erhalten. Eine Förderung kann für • Mittagessen • Lernförderung • Schulbeförderung • Kultur, Sport, Freizeit • Ausflüge und Schulbedarf © colourbox.de

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