Standesamt Merseburg

Bestattungsvorsorge Welche Papiere sollten stets griffbereit sein Bei Eintritt eines Todesfalles werden für die Regelungen der verschiedensten Angelegenheiten eine Reihe wichtiger Urkunden und Unterlagen kurzfristig benötigt. Es empfiehlt sich, schon zu Lebzeiten folgende Unterlagen zu beschaffen: • Standesamtliche Heiratsurkunde • Standesamtliche Geburtsurkunde • Versicherungspolicen mit der letzten Beitragsquittung • Testament bzw. Hinterlegungsschein für den Todesfall oder über den Tod hinaus erteilte Vollmachten • und etwaige persönliche Notizen Diese sind zweckmäßig in einem gesonderten Ordner oder einer Urkundenmappe an einer allen Familienangehörigen bekannten Stelle aufzubewahren, damit diese Urkunden jederzeit griffbereit sind. Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten Jeder Mensch hat das Recht, die Art seiner Bestattung selbst zu bestimmen, wobei er in der Regel darauf vertraut, dass seine Angehörigen die geäußerten Wünsche erfüllen. Bei den Fachunternehmen des Bestattungsgewerbes ist durch Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages aber auch die Möglichkeit gegeben, die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten nach seinen Wünschen zu regeln und in den Einzelheiten genau festzulegen, wie die Bestattung nach dem Tode durchgeführt werden soll. In den letzten Jahren machen hiervon immer mehr Personen Gebrauch, die entweder alleinstehend sind, deren Angehörige in einer anderen Stadt wohnen oder die ihre Angehörigen einfach von der Sorge um die Bestattungsregelung entlasten wollen. Der Kunde erklärt bei dem Bestattungsunternehmen seines Vertrauens in welchem finanziellen Rahmen seine Bestattung durchgeführt werden soll. Das Bestattungsunternehmen arbeitet einen entsprechenden Vorschlag aus. Aufgrund dieser Unterlagen erfolgt dann zwischen den Beteiligten und dem Bestattungsunternehmen die Vereinbarung über die Durchführung der Bestattung. Dabei ist es selbstverständlich möglich und auch durchaus üblich, das Bestattungsunternehmen gleichzeitig zur Entgegennahme von späteren Sterbe- und Versicherungsgeldern zu bevollmächtigen. Auch können für die spätere Bestattungsdurchführung vorgesehene Gelder im Voraus zweckgebunden hinterlegt werden. Nähere Auskünfte werden hierzu von den Bestattungsunternehmen im Beratungsgespräch gern gegeben. Eine vorsorgliche Regelung der Bestattungsdurchführung (Bestattungsvorsorgevertrag) hat den Vorteil, dass bei Eintritt des Todes, insbesondere von alleinstehenden Personen, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und dass die Bestattungsdurchführung dann auch wirklich entsprechend demWillen und den Anordnungen des Verstorbenen erfolgt. Von den auswärts wohnenden Angehörigen wird eine solche Regelung durchweg begrüßt, da sich daraus für sie erhebliche Erleichterungen ergeben. Bei Vorliegen einer solchen Vorausregelung sind Verzögerungen in der Vorbereitung der Bestattungsdurchführung ausgeschlossen. Nach den bisherigen Erfahrungen haben sich die von interessierten Personen mit Bestattungsunternehmen getroffenen Bestattungsvorsorge-Verträge durchweg bewährt. 36

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