Wegweiser für Senioren von heute und morgen im Landkreis Miesbach

Es besteht die Möglichkeit die Vorsorgevollmacht zentral bei der Bundesnotarkammer gegen eine einmalige Gebühr von rund 15,00 € (per Internet) ein- tragen zu lassen. www.zvr-online.de https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/ kosten Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen recht- lichen Betreuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer 32 Erbrecht, Vermögensübertragung, Betreuungsrecht, Testament, Vorsorgevollmacht Ich unterstütze Sie dabei, die beste Nachlassregelung für Ihr Vermögen und für alle Personen Ihres individuellen Familienge- füges zu finden und rechtsgültig festzuschreiben. Ich berate Sie dabei, Ihr Testament so zu formulieren, dass Ihr Wille unmissver- ständlich ausgedrückt wird. Mit einer guten anwaltlichen Bera - tung können Sie sicher sein, dass Gelder, Haus, Hof usw. nach Ihren Vorstellungen verteilt werden und nicht der Zufall eine schicksalshafte Rolle übernimmt. STEFAN BRANDMAIER R E C H T S A N W A L T Harztalstraße 7 · 83714 Miesbach Telefon: 08025/992322 Telefax: 08025/992320 E-Mail: mail@ra-brandmaier.de Internet: www.ra-brandmaier.de Dr. jur. Anton Lentner Steuerberater · Rechtsanwalt Tätigkeitsschwerpunkte: – Steuer- und Wirtschaftsberatung – Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (Testament) – Unternehmens- / Privat- / Nachfolgeplanung (Stiftungen) Nördl. Hauptstr. 18 (Färberhaus) · 83700 Rottach-Egern Telefon (0 80 22) 92 23-0 · Fax (0 80 22) 92 23-88 E-Mail : kanzlei@dr-lentner.de Rechtsanwaltskanzlei Klaus Baltzer in Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Christina Schmidt Betreuungsbüro Klaus Baltzer Tel.: 08026/7804712 Bahnhofstraße 2 83734 Hausham Tel.: 08026/389998 Fax: 08026/389999 info@kanzlei-baltzer.de Arbeitsrecht · Erbrecht · Familienrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Strafrecht · Verkehrsrecht Betreuungsrecht - gesetzliche Betreuungen/Vollmachten Vorsorge vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und fi- nanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zu- künftigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Bei der Betreu- ungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Not- fälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Ange- hörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste , die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behör- den und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventua- litäten vorbereitet zu sein. Umfassende Informationen, Formulare und Formu- lierungshilfen zur Vorsorgevollmacht und Betreu- ungs- und Patientenverfügung finden Sie unter: https://www.bmjv.de/DE/Themen/ VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/ Betreuungsrecht_node.html

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