Leben, Wohnen und Arbeiten im Landkreis Miltenberg

leben im Landkreis Miltenberg leben im Landkreis Miltenberg 50 bieten die landkreisweit aufgestellten Depotcontainer für Geräte mit und ohne Kabel. Auch die Grüngutentsorgung haben wir ortsnah organisiert. Grüngutsammelplätze oder Annahmestellen des Landkreises befinden sich in fast allen Gemeinden oder in der Nachbargemeinde. Wertstoffhöfe Einen wesentlichen Service für unsere Bürger*innen bieten wir mit den Wertstoffhöfen auf der Müllumladestation Erlenbach, der Kreismülldeponie Guggenberg und dem Wertstoffhof Süd in Bürgstadt. Neben rund 40 verschiedenen Abfallarten zur Verwertung und zur Beseitigung, die dort angeliefert werden können, verfügen die Standorte Erlenbach und Guggenberg auch über stationäre Problemabfallsammelstellen. In Bürgstadt werden somit Problemabfälle sowie Elektrogroßgeräte und Grün- gut nicht angenommen. Müllheizkraftwerk Seit April 1994 ist der Landkreis Miltenberg, gemeinsam mit acht weiteren fränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten, Gesellschafter des Gemeinschaftskraftwerkes Schweinfurt. In diesem Kraftwerk mit zwei Kohle- und drei Mülllinien wird der brennbare Abfall aus unserem Landkreis behandelt und daraus Energie, Strom und Wärme, erzeugt. Deponien Deponien sind immer noch ein wichtiger Bestandteil der Abfall­ entsorgung. Sie haben sich im Laufe der Jahre von Müllkippen zu modernen Entsorgungsanlagen gewandelt und dienen heute der ordnungsgemäßen Entsorgung von nicht verwertbaren, nicht thermisch behandelbaren Abfällen. Im Jahr 2018 wurde die Kreismülldeponie Guggenberg für rund sechs Millionen Euro um einen weiteren Bauabschnitt erweitert. Müllgebühren Die Müllgebühren im Landkreis Miltenberg richten sich nach der Größe der Restmülltonne. Diese ist wiederum im Personen- maßstab gestaffelt und orientiert sich an der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Bewohner*innen. Mit dieser Gebühr werden auch Leistungen wie Altpapier- und Bioabfallentsor- gung, Grünabfallentsorgung und Wertstoffhofnutzung bis hin zur Sperrgutentsorgung bezahlt. Im Zuge der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wurde für das Gewerbe die Pflicht- restmülltonne eingeführt. Beim Bringsystem gelten Gebühren je Gewichtstonne, allerdings bestehen für Privathaushalte zahl­ reiche Freimengenregelungen. Einsatz für die Umwelt Dass das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung wächst, zeigt die jährlich stattfindende Flursäuberungsaktion. An dieser landkreisweiten Aktion beteiligen sich in jedem Frühjahr zahl- reiche Bürger*innen und reinigen Feld und Flur von gedankenlos weggeworfenen Abfällen. Eine Antilittering-Kampagne mittels Plakaten an wechselnden Standorten ergänzt unsere Bemühungenfür eine saubere Umwelt. Wertstoffhof Süd Bürgstadt © Landratsamt Miltenberg Plakat gegen Müllflut © Landratsamt Miltenberg

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