Ratgeber für Senioren der Stadt Moers

16 Individuelle Beratung, Information und Hilfe Standort Wesel Viktoriastr. 10 Tel. 02 81 / 16 43 58 - 86 46483 Wesel oder 16 43 58 - 87 Sprechzeiten: Mi. 15.00 – 18.00 Uhr Do. 09.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Hilfen für Blinde und Sehgeschädigte Für blinde und hochgradig sehschwache Menschen gibt es finanzielle Hilfen vom Land NRW. Über Voraussetzungen und Antragstellung informiert der Landschaftsverband Rheinland. Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln Tel. 02 21 / 809 - 0 E-Mail: soziales@lvr.de Gehörlosenhilfe Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit können eine Hilfe von 77 Euro monatlich erhalten. Anträge können Sie beim zuständigen Landschaftsverband Rheinland stellen. Kontakt: s. Landschaftsverband Rheinland Eingliederungshilfe Menschen, die eine geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbehinderung haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft nicht nur vorübergehend hindert, oder Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die bei der gesundheitlichen Rehabilitation, der Schul- und Berufsausbildung und in vielen Alltags- und Lebenssituationen – hierzu gehört auch die Hilfe zur Mobilität/Behindertenfahrdienst – zur Anwendung kommen können. Sie wird teilweise einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Seit dem 01.01.2020 sind der Landschaftsverband Rheinland bzw. der Kreis Wesel für die Eingliederungshilfe zuständig. Anträge sind direkt an den zuständigen Träger zu richten. Die Geltungsdauer des Behindertenparkausweises und der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist. Stadt Moers – Vermessung, Straßen und Verkehr Fachdienst Straßen- und Verkehrsrecht, Technische Informationsstelle Rathaus Moers Rathausplatz 1 Tel. 0 28 41 / 201 - 777 47441 Moers Fax 0 28 41 / 201 - 1 64 80 Raum E.025 (Altes Rathaus) E-Mail: tis@moers.de www.moers.de Gesellschaft für Sozialarbeit im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Kreis Wesel e. V. Hanns-Albeck-Platz 2, 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 9 00 - 00 Fax 0 28 41 / 90 00 - 20 E-Mail: wesel@paritaet-nrw.org Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist eine Beratungsstelle nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) § 32 SGB IX. Hier werden Menschen, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, in allen Fragen zur Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Bildung, zur sozialen Teilhabe und zur Sicherung des Lebensunterhaltes beraten und unterstützt. Beratungsbüros: E-Mail: info@teilhabeberatung-kreis-wesel.de www.teilhabeberatung-kreis-wesel.de Standort Moers Hanns-Albeck-Platz 2 Tel. 0 28 41 / 90 00 - 31 47441 Moers oder 90 00 - 32 Sprechzeiten: Mo. 15.00 – 18.00 Uhr Di. 09.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

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