Stadt Moers Ratgeber für Menschen mit Behinderung 2020/2021

12 Individuelle Beratung, Information und Hilfe Bürgerservice Rathausplatz 1, 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 201-648 E-Mail: buergerservice@moers.de Fax 0 28 41 / 201-16 102 www.moers.de Öffnungszeiten siehe Seite 5. Ë Ë Ermäßigung der Telefongebühren (Sozialtarif) Informationen zum Sozialtarif erhalten Sie bei der Deutschen Telekom AG im Telekom Shop Moers Homberger Str. 4, 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 1 60 55 Mo.–Fr. 9.30–19 Uhr, Sa. 9.30–16 Uhr G G Barrierefrei zugänglich. Ë Ë Kriegsopferfürsorge Für die Kriegsopferfürsorge ist die Hauptfürsorgestelle des Land- schaftsverbands Rheinland in Köln zuständig. Informationen und Anträge auf Leistungen erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland Hauptfürsorgestelle Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln Tel. 02 21 / 809-42 49 E-Mail: post@lvr.de Fax 02 21 / 809-22 00 www.lvr.de/soziales/soziale_entschaedigungen/ kriegsopferfuersorge Anträge sind auch erhältlich beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen und werden bei Bedarf ausgehändigt. Eingehende Anträge werden ohne Prüfung an den LVR weitergeleitet. Ë Ë Hilfen für Blinde und Sehbehinderte Für Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es finanzielle Hilfen vom Land NRW. Seit dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland für die Antragstellung zuständig. Anträge sind direkt an den zuständigen Träger zu richten. Kontakt: s.o. Ë Ë Gehörlosenhilfe Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbe- ner Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhal- ten eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Seit dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland für die Antragstellung zuständig. Anträge sind direkt an den zuständigen Träger zu richten. Kontakt: s.o. Ë Ë Gebührenermäßigung: Radio und Fernsehen Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, können Sie den ermäßigten Rundfunkgebühren- betrag in Höhe von 5,83 Euro beantragen. Anträge können beim Bürgerservice gestellt werden. Blindtaube Menschen sind von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. © Polylooks

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