Stadt Moers Ratgeber für Menschen mit Behinderung 2020/2021

14 Individuelle Beratung, Information und Hilfe Ë Ë Gesetzliche Betreuung Wenn Erwachsene ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können, kann das Gericht eine/n Betreuer/-in bestellen. Dies können Angehörige sein oder professionelle Betreuer/-innen. Die Betreuungsstelle der Stadt Moers und die Betreuungsvereine der Wohlfahrtsverbände und Sozialdienste beraten auch über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Stadt Moers – Betreuungsstelle Rathausplatz 1, 47441 Moers E-Mail: dagmar.broecking@moers.de Tel. 0 28 41 / 201-864 sandra.grefraths@moers.de 0 28 41 / 201-260 karl-heinz.suesser-pflug@moers.de 0 28 41 / 201-656 www.moers.de Fax 0 28 41 / 201-16 262 Hausbesuche möglich. Betreuungsvereine gibt es bei der Arbeiterwohlfahrt, bei der Diakonie Kirchenkreis Moers, beim Sozialdienst Katholischer Frauen Moers e. V. und beim Sozialdienst Katholischer Männer Moers-Xanten e. V. Ë Ë Steuererleichterungen Auf der Grundlage des Schwerbehindertenausweises können eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Fachbereich Soziales des Kreises Wesel – Schwerbehindertenausweise – und beim Finanzamt Kamp-Lintfort Tel. 0 28 42 / 12 10 Südstr. 11, 47475 Kamp-Lintfort Fax 08 00 / 1 00 92 67 51 19 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktda- ten-kamp-lintfort G G Barrierefrei zugänglich. Ë Ë Parkerleichterungsausweis Blinde und außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Merkzei- chen „aG“), aber auch kleinwüchsige Menschen und Ohnhänder können einen Parkerleichterungsausweis erhalten. Damit können Sie die Behindertenparkplätze benutzen, die auf Parkplätzen und Straßen ausgewiesen sind. In besonderen Fällen ist die Ausstellung eines zeitlich befristeten Ausweises möglich. Fachbereich Vermessung, Straßen und Verkehr Technische Informationsstelle – TIS – Raum E.025 im Alten Rathaus Rathausplatz 1, 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 201-777 E-Mail: tis@moers.de Fax 0 28 41 / 201-16 473 www.moers.de geöffnet: Mo.–Mi. 8–12.30 Uhr + 13.30–16 Uhr, Do. 8–12.30 Uhr + 13.30–17 Uhr, Fr. 8–12.30 Uhr Ë Ë Rechtsfragen In manchen Situationen ist juristischer Beistand nötig. Die Rechts- beratungsstelle des Amtsgerichts ist bei der Antragstellung in Zivil- und Familienverfahren behilflich. Bei Vorlage der Vorausset- zungen sind dort auch Berechtigungsscheine für eine Beratungs- hilfe durch Rechtsanwälte erhältlich. Beim Amtsgericht erhalten Sie auch die Namen und Anschriften von Schiedsleuten. Amtsgericht Haagstr. 7, 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 18 06-0 E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de F ax 0 28 41 / 18 06-30 14 www.ag-moers.nrw.de G G Barrierefrei über den gebäudeeigenen Parkplatz zugänglich.

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