Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Stadt Moers

11 Weitere Informationen: www.kreis-wesel.de/de/themen/ eingliederungshilfe-gem.-sgb-ix-teil-2/ Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln Tel. 02 21 / 809-0 E-Mail: soziales@lvr.de Fax 02 81 / 40 43 www.lvr.de Ë ËHilfen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es finanzielle Hilfen vom Land NRW. Über Voraussetzungen und Antragstellung informiert der Landschaftsverband Rheinland. Kontakt: s. o. Ë ËHilfen für Gehörlose/Gehörlosengeld Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Einen Antrag können Sie beim Landschaftsverband Rheinland stellen. Kontakt: s.o. Ë ËGebührenermäßigung: Radio und Fernsehen Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, können Sie den ermäßigten Rundfunkgebührenbetrag in Höhe von 5,83 Euro beantragen. Anträge können beim Bürgerservice gestellt werden. Blindtaube Menschen sind von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Bürgerservice Rathausplatz 1 Tel. 0 28 41 / 201-648 47441 Moers Fax 0 28 41 / 201-16 102 E-Mail: buergerservice@moers.de www.moers.de Öffnungszeiten siehe Seite 5. Ë ËSozialpsychiatrischer Dienst des Kreises Wesel – Beratung für psychisch kranke Menschen Der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises Wesel richtet sein Beratungs- und Unterstützungsangebot an Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung, deren Angehörige oder das sonstige soziale Umfeld sowie andere Institutionen. Kreis Wesel – Fachdienst Gesundheitswesen Mühlenstr. 9–11 Tel. 0 28 41 / 202-11 38 47441 Moers Fax 0 28 41 / 202-67 11 38 Kontakt: Frau Szelski oder Herr Geitner E-Mail: rita.szelski@kreis-wesel.de E-Mail: juergen.geitner@kreis-wesel.de Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 8.30–12 Uhr, Mo.–Do. 14–16 Uhr Termine nach Vereinbarung, Hausbesuche möglich Ärztliche Sprechstunde: Mo. 10–12 Uhr (nach Vereinbarung) www.kreis-wesel.de G GBarrierefrei zugänglich. Barrierefreies WC. Ë ËEingliederungshilfe Menschen, die eine geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbehinderung haben, die sie inWechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft nicht nur vorübergehend hindert, oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe sieht eineReihe vonMaßnahmen vor, diebei der gesundheitlichenRehabilitation, der Schul- undBerufsausbildung und in vielen Alltags- und Lebenssituationen – hierzu gehört auch die Hilfe zur Mobilität/ Behindertenfahrdienst – zur Anwendung kommen können. Sie wird teilweise einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Anträge sind direkt an den zuständigen Träger zu richten. Kreis Wesel – Der Landrat Fachdienst 50-1-3 Eingliederungshilfe SGB IX Reeser Landstr. 31 Tel. 02 81 / 207-0 46493 Wesel Fax 02 81 / 40 43 E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-wesel.de www.kreis-wesel.de

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