Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Stadt Moers

14 Individuelle Beratung, Information und Hilfe Ë ËGesetzliche Betreuung Wenn Erwachsene ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können, kann das Gericht eine/n Betreuer/-in bestellen. Dies können Angehörige sein oder professionelle Betreuer/-innen. Die Betreuungsstelle der Stadt Moers und die Betreuungsvereine derWohlfahrtsverbände und Sozialdienste beraten auch über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Stadt Moers – Betreuungsstelle Rathausplatz 1, 47441 Moers E-Mail: dagmar.broecking@moers.de Tel. 0 28 41 / 201-864 sandra.grefraths@moers.de 0 28 41 / 201-260 sascha.angenendt@moers.de 0 28 41 / 201-656 www.moers.de Fax 0 28 41 / 201-16 262 Hausbesuche möglich. Betreuungsvereine gibt es bei der Arbeiterwohlfahrt, bei der Diakonie Kirchenkreis Moers, beim Sozialdienst Katholischer Frauen Moers e. V. und beim Sozialdienst Katholischer Männer MoersXanten e. V. Ë ËSteuererleichterungen Auf der Grundlage des Schwerbehindertenausweises können eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beimFachbereich Soziales des Kreises Wesel – Schwerbehindertenausweise – und beim Finanzamt Kamp-Lintfort Südstr. 11 Tel. 0 28 42 / 12 10 47475 Kamp-Lintfort Fax 08 00 / 100 92 67 51 19 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ eckdaten/kontaktdaten-kamp-lintfort G GBarrierefrei zugänglich. Ë ËParkerleichterungskarte Eine Parkerleichterungskarte (hellblauer Ausweis), die Sie berechtigt, u.a. auf Behindertenparkplätzen zu parken, erhalten Sie auf Antrag bei der Technischen Informationsstelle. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder „Bl“ (Blind) vermerkt ist. Die Geltungsdauer der Parkerleichterungskarte und der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist. Fachbereich Vermessung, Straßen und Verkehr Technische Informationsstelle – TIS – Raum E.025 im Alten Rathaus Rathausplatz 1, 47441 Moers E-Mail: tis@moers.de Tel. 0 28 41 / 201-777 www.moers.de Fax 0 28 41 / 201-164 73 geöffnet: Mo.–Fr. 8.30–12 Uhr sowie zusätzlich Do. 14–16 Uhr Ë ËRechtsfragen In manchen Situationen ist juristischer Beistand nötig. Bei geringem Einkommen haben Sie evtl. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung oder Prozesskostenhilfe. Auskünfte erteilen das Amtsgericht und Rechtsanwälte. Oft können Schiedsleute in einemStreitfall schlichten; Informationen erteilt das Amtsgericht oder der Fachdienst Ordnung der Stadt Moers. Amtsgericht Haagstr. 7 Tel. 0 28 41 / 18 06-0 47441 Moers Fax 0 28 41 / 18 06-30 14 E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de www.ag-moers.nrw.de G GBarrierefrei über den gebäudeeigenen Parkplatz zugänglich. Stadt Moers – Fachdienst Ordnung Rathausplatz 1 Tel. 0 28 41 / 201-625 47441 Moers oder 201-617 E-Mail: ordnung@moers.de Fax 0 28 41 / 1 66 38

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