Ein Leben lang zu Hause wohnen im Unstrut-Hainich-Kreis

FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohn­ raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der bau­ lichenMaßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder über­ haupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigenbeziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere­ freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung be­ zuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei den Wohlfahrtsverbänden, dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie den Wohnungsgenossenschaften Link: http://www.wohnen-im-alter.de/ altenpflege-betreutes-wohnen-in thueringen.htm/ Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss (455) Bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung / Einbruchschutz) Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen) Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Antrags­ berechtigt sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördern­ den Mietwohnungen. Die Förderung er­ folgt in Form eines zinslosen Darlehens, das durch einen Tilgungszuschuss sowie durch einen Baukostenzuschuss ergänzt werden kann. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungsbauförderung Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon: 0361 37700 Fax: 0361 37737190 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: www.thueringen.de/th3/tlvwa/ ThürModR – Eigenwohnraum (Modernisierung und Instandsetzung) Der Freistaat Thüringen fördert Moder­ nisierungs- und Instandsetzungsmaß­ nahmen an Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines zins­ günstigen Baudarlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 42.500 Euro. Thüringer Aufbaubank (TAB) Gorkistraße 9, 99084 Erfurt Telefon: 0361 7447-123 Fax: 0361 7447-559 E-Mail: wohnen@aufbaubank.de Internet: www.aufbaubank.de 30 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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