Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung - Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis

Auswahl an Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: Name Beschreibung ThürModR – Eigenwohnraum (Modernisierung und Instandsetzung) Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen in Form eines zinsgünstigen Baudarlehens. www.aufbaubank.de Thüringer Barrierereduzierungs­ programm – ThürBarR Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen. www.thueringen.de/th3/tlvwa Lastenzuschüsse nach demWohngeldgesetz Nach demWohngeldgesetz (WoGG) können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum staatliche Unterstützung erhalten, wenn die zuschussfähige Belastung ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. (Lastenzuschüsse des Staates) Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Mit dem ProgrammAltersgerecht Umbauen werden der Kauf frisch umgebauter Wohngebäude oder alle Baumaßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und so dasWohnen angenehmer machen, die unabhängig vomAlter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. (Darlehen) KfW-Wohneigentumsprogramm Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum erwerben. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. (Darlehen) Krankenkasse, Krankenversicherung (privat) Bei den von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Produkten handelt es sich um eine Vielzahl von Pflege- und Hilfsmitteln. Pflegeversicherung Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und technische Pflegemittel gefördert. Außerdem werden notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person gefördert sowie ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Landesfördermittel Aus den Wohnraumförderbestimmungen 2012 wurde eine Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung festgelegt. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen von höchstens 10.000 Euro je Wohnung, das imWege der Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht wird. 24 Wohnen

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