Hochzeitsmagazin der Stadt Mülheim an der Ruhr

wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren: • zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters mit Auflösungsvermerk von dem Standesamt, bei dem Sie geheira- tet haben (nur wenn Sie nicht in Mülheim an der Ruhr geheira- tet haben) wenn Sie gemeinsame Kinder haben: • eine Geburtsurkunde der Kinder. Im Einzelfall können allerdings weitere Unterlagen notwendig wer- den. Sie sollten sich daher auf jeden Fall direkt beim Standesamt erkundigen, wenn bei Ihnen eines der Kriterien erfüllt sein sollte: • eine ausländische Staatsangehörigkeit • nicht in Deutschland geboren • eine Vorehe im Ausland geschlossen • die Scheidung ist im Ausland ausgesprochen worden Ist anhand der Anmeldung festgestellt worden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, hat die Anmel- dung eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die Eheschließung stattgefunden haben. Bei ausländischer Beteiligung gibt es allerdings auch Ausnahmen bezüglich der Geltungsdauer der vorgelegten Urkunden. 4 © Igor L. Petroff_fotolia.com Sie möchten heiraten? Dann erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen! Wenn Sie einen Wunschtermin und einen Wunschtrauort haben, sollten Sie sich rechtzeitig melden, Reservierungen sind bei uns ab Juni des Vorjahres Ihres Wunschtermines möglich. Frühestens 6 Monate vor Ihrem Trautermin können Sie Ihre Ehe beim Standesamt anmelden. Zur Anmeldung sprechen Sie bitte beide – unabhängig davon, wo Sie sich trauen lassen möchten – bei dem Standesamt vor, in dessen Bezirk Sie beide oder einer von Ihnen denWohnsitz hat. Sollte einer von Ihnen beiden aus wichtigem Grund verhindert sein, so kann er/sie den anderen bzw. die andere bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung allein vorzunehmen. Sind Sie beide verhindert, können Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck der Vollmacht zur Anmeldung der Ehe- schließung hält das Standesamt für Sie bereit oder Sie laden sich diesenVordruck aus dem Internet herunter. (www.muelheim-ruhr.de/ Anmeldung der Eheschließung /Kontext) Damit wir prüfen können, ob Sie beide die Ehe miteinander schlie- ßen dürfen, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit- bringen: Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass. Darüber hinaus wenn Sie noch nie verheiratet waren, jeweils: • eine beglaubigte Abschrift oder einen beglaubigten Ausdruck des Geburtsregisters von Ihrem Geburtsstandesamt mit Hin- weisen (nur wenn Sie nicht in Mülheim an der Ruhr geboren wurden) • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nur wenn Sie nicht in Mülheim an der Ruhr wohnen) © Sergey Ryzhov_fotolia.com Was Sie wissen sollten!

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