Seniorenwegweiser Landkreis München

wie die Gerontopsychiatrie notwendig werden. Das Gericht kann auch die Einweisung in eine derartige Pflegeeinrichtung anordnen. Grundlegend sollten sämt­ liche noch vorhandene Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die Pflegeeinrichtung aus- gesucht werden. Zudem gilt es darauf zu achten, dass die Pflegeeinrichtung speziell geschultes Personal für demente Patienten aufweist. Die Hausgemeinschaften beziehungsweise betreuten Wohngruppen haben den großen Vorteil, dass die Betroffenen einen Großteil ihrer Ressourcen im Alltag noch nutzen können. So findet bei- spielsweise ein gemeinsames Kochen und Tischdecken statt. Gleichzeitig gibt es jedoch qualifiziertesPflege- personal, welches rund um die Uhr für die Betroffenen da ist. Pflegebedarf und Betreuungsangebote Der Pflegebedarf für demenziell erkrankte Personen orientiert sich in erster Linie an den noch vorhandenen kognitiven Fähigkeiten. Je nach vorhandenen Ressourcen können die Betroffenen sich im Rahmen der Grundpflege oftmals unter Anleitung noch selbst versorgen. Vielfach kommen Hilfen wie das Anziehen und die Kontrolle der Nahrungsaufnahme hinzu. Ebenso ist seitens des Pflege­ personals darauf zu achten, dass die Demenzkranken genug Nahrung und Flüssigkeit aufnehmen. Der Pflege- bedarf ist jedoch zwingend am individuellen Zustand des Betroffenen zu messen und nicht in bestimmten, festge- legten Kategorien messbar. So sehr die Demenz auch ein nach ICD-10 festgelegtes Krankheitsbild darstellt, so individuell ist jedoch der Verlauf der Erkrankung. Der Pflegebedarf wird in erster Linie durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MDK) festgelegt. Darüber hinaus kann der Pflegebedarf auch durch den Haus- arzt oder einen entsprechend qualifizierten Facharzt für Psychiatrie festgelegt werden. Zu Beginn der Erkrankung wird in aller Regel ein soge- nannter Betreuungsassistent zur Seite gestellt. Dieser Alltagsbegleiter dient dazu, dem Demenzkranken ein möglichst langes Leben in der eigenen gewohnten Um- gebung zu ermöglichen. Die Betreuungsassistenten übernehmen Alltagsaufgaben im Haushalt und leichte Pflegetätigkeiten. Diese dürfen jedoch keine Tätigkeiten einer examinierten Pflegekraft ausüben. Als weiterer individueller Bedarf für demente Personen bieten sich bestimmte Betreuungsangebote an. Dies können neben Selbsthilfegruppen (in erster Linie in der Anfangsphase der Erkrankung und für Angehörige) auch Tageskliniken oder stundenweise Betreuungs- angebote sein. Daneben gibt es auch sogenannte Kurzzeitpflegeplätze. Diese dienen Angehörigen dazu, für einen bestimmten Zeitraum entlastet zu werden. Weitere Informationen rund um das Thema Demenz bietet unter anderem die Alzheimer Gesellschaft Land- kreis München e. V. (AGLM) an. Geschäftsstelle Alzheimer Gesellschaft Landkreis München e. V. Hauptstraße 42 82008 Unterhaching Telefon: 089 6605 9222 Fax: 089 6605 9221 Internet: www.aglms.de Beratungen finden jederzeit nach telefonischer Verein- barung und mittwochs zwischen 17.00 und 19.00 Uhr ohne Voranmeldung statt. © ww w.gettyimages.com Demenz 20

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