Seniorenwegweiser Landkreis München

möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragssteller wird von einem Gutachter des Medi­ zinischen Dienstes der Krankenversicherung anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbst- ständigkeit zu ermitteln. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades be- willigt wird. Im Gegensatz zur alten Methode, in der die benötigte Pflegezeit der jeweiligen Person gemessen wurde, werden im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad eins. Die schwerste Beein- trächtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, erhält die Ein- ordnung in den Pflegegrad fünf. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades be- kommt der Antragssteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeits- begriff eingeführt. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedür f tigkeit be- wer tet, werden nun alle für Pflegebedür f tigkeit relevanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 36 Pflege Pr ivater Pf legedienst Juanita Reutner-Gropper · Bräuhausstraße 10 · 82152 Planegg Tel.: 089 / 8596854 · Bereitschaftstelefon: 0178 / 8420773 Fax.: 089 / 87589221 · E-Mail: info@cordial-pflegedienst.de Alle Kassen Was uns motiviert und begeistert Wir wollen Sie begeistern – die Menschen, die bei uns wohnen, die Menschen, die bei uns arbeiten, die Menschen, die uns unterstützen! Jeder Mensch wird bei uns im Sinne des christlichen und humanis- tischen Menschenbildes würdevoll und mit Achtung behandelt; dabei unterstützen wir ihn, seine individuelle Lebenssituation positiv zu gestalten und zu bewältigen. Telefon: 089 / 159 27 99 - 0 E-Mail: info@pzm-moosach.de Internet: www.pflegezentrum-moosach.de

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