Seniorenwegweiser Landkreis München

Die Überleitung in die Pflegegrade Das bisherige System der Pflegestufen wurde in fünf Pflegegrade überführt. Die Überleitung erfolgt automatisch. Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel „+1“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 0 1 I 2 II 3 III 4 III (Härtefall) 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel „+2“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 1 0 2 I 3 II 4 III 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 wurden seit 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Be­ einträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese könnenbeispielsweise Beratungsleistungen in An- spruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrich- tungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch An- spruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflege­ kasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits- begriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Bei- tragssatzes der Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Wir sind für Sie da. Als Ihr professioneller Partner in der Seniorenbetreuung bieten wir Ihnen seit 2007 individuelle Dienstleistungen in der 24-Stunden-Betreuung und der häuslichen Pflegehilfe. Zuverlässig. Kompetent. Preiswert. Pflegekraft24 | Danklstraße 1 | 81371 München Tel./Fax: 089 / 12 47 31 10 www.pflegekraft24.de info@pflegekraft24.de Hannelore Siegl www.pflege-schleissheim.de • Häusliche Alten- und Krankenpflege • Vertragspartner aller Kassen Mittenheimer Straße 5 85764 Oberschleißheim ☎ 089 / 3 15 32 12 Ihr Pflegeexperte in Ober- und Unterschleißheim! 38 Pflege

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