Seniorenwegweiser Landkreis München

© HighwayStarz / Fotolia Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizinische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Vorsorge Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schriftstück handschriftlich verfassen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtliche Ver- wahrung kommt. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patientenverfügung . Dadurch können Sie beispiels- weise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauens­ person in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. 42 Vorsorge

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