Seniorenwegweiser Landkreis München

Verrentung mit Haus plus Rente Ihre Immobilie – Ihre Geldquelle Der Wert Ihrer Immobilie hat sich in den letzten zehn Jahren meist verdoppelt. Mit Haus plus Rente ist es möglich, auf dieses Immo- bilienvermögen zuzugreifen. Sie können – wie bisher – lebenslang in Ihrem ver- trauten Zuhause – ohne jegliche Änderung – wohnen bleiben und sich zusätzlich über ein hohes Barvermögen freuen. Wenn Sie das Mindest- alter von 65 Jahren er- reicht haben und sich nicht verpflichtet fühlen, Ihre Immobilie als Objekt ver- erben zu müssen, sollten Sie ernsthaft über eine Verrentung Ihrer Immobilie nachdenken. Insbesondere in der der- zeitigen Phase, in der für Viele die ein oder andere Einkommensquelle nicht mehr gegeben ist, kann die Immobilie eine wertvolle Geldreserve sein. Alles bleibt, wie es ist – nur besser! Das Ehepaar Scholz aus München bezeichnet die Begegnung mit Haus plus- Rente immer noch als „absoluten Glücksfall und das Beste, was uns passie- ren konnte. Alles bleibt wie es ist – nur besser“, sagen sie nunmehr 5 Jahre nach ihrer erfolgreichen Verrentung. Vielen Ruheständlern vor- her hat Haus plus Rente als führender Anbieter der Nießbrauch- Immobilien- Verrentung ein finanziell sorgenfreies und unab- hängiges Leben im Alter ermöglicht. Eigentümer von Wohnimmobilien sind vermögender denn je. Otto Kiebler Haus plus Rente GmbH Pionier der Immobilien-Verrentung „Immobilienwerte bleiben häufig unge- nutzt. Nutzen Sie Ihr Immobilienvermögen für finanzielle Freiheit und die Steigerung Ihrer Lebensqualität im Ruhestand. Bleiben Sie in Ihrer Immobilie wohnen und genießen Sie Ihr Leben!“ WIR FREUEN UNS AUF IHREN ANRUF UNTER: Jeder Tag ein Informationstag Erst informieren, dann entscheiden! Ihr ganz persönlicher, kostenfreier Beratungstermin, bequem bei Ihnen zu Hause, in unseren Räumlichkeiten oder online.Wie Sie es wünschen. Persönliche Termine natürlich unter Einhaltung aller Hygienevorschriften. München | Berlin | Hamburg | Frankfurt | Köln | Düsseldorf | Stuttgart | Augsburg | Freiburg | Nürnberg und weitere Das Nießbrauch-Recht geht rechtlich weit über das Wohnrecht hinaus. Während das Wohnrecht nur ein Nutzungsrecht ist, bleibt beim Nießbrauch-Recht der Immobilienbesitzer lebenslang der wirtschaf tliche Eigentümer seiner Immobilie. Das Nießbrauch-Recht ist dem Eigentum gleichgestellt. Im Fall eines Auszuges besteht der Anspruch auf die Miete oder eine weitere Einmalzahlung. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff). Das deutsche Nießbrauch-Recht §§ Alle Infos unter www.hausplusrente.de · i nfo@hausplusrente.de Haus plus Rente · Kunigundenstr. 25 · 80802 München-Schwabing 089 / 33 99 50 Verrentung it Haus plus Rente I r I ili – I r l ll Der ert Ihrer I obilie hat sich in den letzten zehn Jahren eist verdoppelt. it Haus plus Rente ist es öglich, auf dieses I o- bilienver ögen zuzugreifen. Sie können – ie bisher – lebenslang in Ihre ver- trauten Zuhause – ohne jegliche nderung – ohnen bleiben und sich zusätzlic über ein hohes Barver e freuen. enn Si s i st- alter von 65 Jahren r- reicht haben und sich nicht v r flic t t f l , I r I ili ls j t er- r ss , ll i r st ft i rr t I I ili c . I s s i iti , i i l i i Einko ensquelle nicht ehr gegeben ist, kann die I obilie eine ertvolle Geldreserve sein. Alles bleibt, ie es ist – nur besser! as Ehepaar Scholz aus ünchen bezeichnet die e e it aus plus- e te i er c als „a s l t l cksfall s st , s s ssie- r t . ll s l i t i s ist r ss r , s si r J r nach ihrer erfolgreichen rr t . i l l vor- l l i ili i ll Eigentü er von ohni obilien sind ver ögender denn je. O to Kiebler Haus plus Rente G bH Pionier der Immobilien-Ve rentung „Immobilienwerte bleiben häufig unge- nutzt. Nutzen Sie Ihr Immobilienver ögen für finanzielle Freiheit und die Steigerung Ihrer Lebensqualität im Ruhestand. Bleiben Sie in Ihrer I obilie wohnen und genießen Sie Ihr Leben!“ I I : i I r r li s , i r li i ünchen | Berlin | Ha burg | Frankf rt | l | ss l rf | t tt | | i | i Das Nießbrauch-Recht geht rechtlich weit über das Wohnrecht hinaus. Während das ohnrecht nur ein Nutzungsrecht ist, bleibt beim Nießbrauch-Recht der I mob lienbesitzer lebenslang der wirtschaf tliche Eigentü er seiner I mob lie. Das Nießbrauch-Recht ist de Eigentum gleichgestellt. Im Fall eines Auszuges besteht der Anspruch auf die iete oder eine weitere Einmalzahlung. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch ( § 1030 ff). as tsc ie r c - c t l I f s l ·

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