Seniorenwegweiser Landkreis München

oder sich in einer anderen bedrohlichen Situation für Ihre Gesundheit befinden. Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armbanduhr getragen wird oder aber an einer Schnur um den Hals. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Frei- sprecheinrichtung, in der die Rettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Ein- schätzung der Lage vornehmen kann. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger um- gehend informiert werden. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, infor- miert der Servicedienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungsdienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preis- vergleich mit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtenden Grundge- bühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu An­ bieter unterschiedlich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegeversicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. Wohnraumberatung Viele Menschen wollen rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Durch bauliche Umbaumaßnahmen sollte die Wohnung sicher und bequem eingerichtet sein und den altersbedingt ver­ änderten Bedürfnissen gerecht werden. Bei Nutzung von kostenpflichtigen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen. Bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraum- berater bekommen Sie Informationen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und finden gegebenenfalls Unterstützung bei den Antragsverfahren. Darüber hinaus können Sie technische Fragen klären, den Verlauf pla- nen und Kontaktdaten von Architekten und Handwerkern einholen. Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verur­ sachen würde als ein Umzug in eine geeignete Wohnung. Deshalb ist es empfehlenswert, alle sachgerechten Alternativen mit einem kompetenten Wohnraumberater zu besprechen und gründlich abzuwägen. Im Idealfall wird die Bauausführung beziehungsweise der Umzug durch die Be- ratungsstelle begleitet sowie die Finanzierung abgeklärt. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heim­ gesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutz­ gesetzt stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie behinderter Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungs- leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Be­ treuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Kostenüberblick Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Einerseits sind sowohl die Ausstattung wie auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis ausschlaggebend, andererseits auch der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine andere betreute Wohnform setzen sich zu- sammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlossene Pflege, die Verpflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Hierbei gilt insbesondere die vom Medizinischen Dienst der Kranken- versicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohn- raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. 33 Wohnen im Alter

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