Seniorenwegweiser Landkreis München

Tipps für den Alltag Biografie-Koffer Nennt sich die Sammlung der besonderen persönlichen Erinnerungen, zum Beispiel Bilder, Stofftiere oder Selbstgebasteltes, mit denen der Betroffene angenehme Gefühle verbindet. Gegebenenfalls sollten vergrößerte Fotos von besonderen Feierlichkeiten oder Stationen des Lebens in ein Fotoalbum geklebt werden, das sich Ihr Angehöriger immer wieder ansehen kann. Ernährung Viele Demenzkranke haben einen sehr starken Bewegungsdrang, den Sie nicht unterdrücken können. Allerdings sollten Sie für einen gefahrlosen Streckenverlauf sorgen. Der dadurch vermehrte Kalorienbedarf kann durch kleine Zwischenmahlzeiten (Fingerfood) gedeckt werden. Das Durstempfinden lässt im Alter generell sehr häufig nach, daher ist es ratsam, die aufgenommene Flüssigkeit durch ein spezielles, als Hilfsmittel anerkanntes Glas, das die jeweils getrunkene Flüssigkeitsmenge aufaddiert, zu kontrollieren. Personensuche Großen Kummer für Angehörige bereiten immer wieder spontane Spaziergänge, insbesondere zu nächtlichen Stunden. Oft findet der Betroffene später den Weg nach Hause nicht mehr und schämt sich zu sehr, Ortsansässige um Hilfe zu bitten. Die Suche lässt sich so manches Mal verkürzen, wenn der Betroffene stets ein Handy bei sich trägt. Wenn er es nicht bedienen kann, lässt es sich wenigstens im Zweifelsfall orten. Denn es besteht die Möglichkeit, sich zur deutschlandweiten Handyortung über den Notruf 112 registrieren zu lassen. Eine Life-Sensor-Notfallakte ermöglicht die Hinterlegung von Angaben zu einer Kontaktperson oder zu einem Hausarzt Fundsachen Auf nächtlichen Ausflügen kann schon mal was verloren gehen. Wer auf ehrliche Finder setzt, fixiert frühzeitig Namensetiketten in Mänteln, Taschen, Regenschirmen und Geldbörsen. In Schlüsseletuis sollten Sie allerdings besser die Adresse weglassen. Und wenn es schon nicht zurück gebracht wird, findet sich auch im Fundbüro manches wieder. Hilfen für Betroffene und Angehörige Betroffene sollten sich in der Anfangsphase der Erkrankung einer Selbsthilfegruppe anschließen. Dadurch wird einerseits das Verständnis für die eigene Erkrankung geweckt, andererseits können dabei aber auch Strategien von anderen Betroffenen zur Alltagsbewältigung mit nach Hause genommen werden. Zudem gibt es Hilfsangebote seitens der Sozialhilfeträger und der Krankenkassen. Diese bieten in erster Linie Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörige an. Auch die Sozialdienste von Kliniken sowie die Caritas und die Diakonie bieten Informationen für Betroffene und deren Angehörige. Daneben weiß auch der behandelnde Arzt über Anlaufstellen Bescheid. Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkranke mit fortlaufendem Prozess der Krankheit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Falle der medizinisch notwendigen Gabe von Medikamenten die Einwilligungsfähigkeit des Demenzkranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer notwendig wird. Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Demenzkranke dürfen zudem nicht als Führer eines Automobils unterwegs sein. Zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten die Betroffenen daher einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht geben. Die sogenannte Vorsorgevollmacht sollte nach Möglichkeit bei einem Notar hinterlegt werden. Diese Vollmacht wird erst dann gültig, wenn ein entsprechend ärztlich diagnostizierter Verlust der Geschäftsfähigkeit eintritt. Daneben kann durch ein Gericht eine gesetzliche Betreuung eingeleitet werden. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für die Tätigkeit als Betreuer nach Maßgabe des Gerichts infrage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein besonderes Vertrauen genießen. Stationäre Einrichtungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehörige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Entlastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. In aller Regel sollte die Betreuungseinrichtung jedoch erst der letzte Schritt im Verlauf der Erkrankung sein. Je nach Fortschritt der Erkrankung können Hausgemeinschaften, Wohngemeinschaften oder rein stationäre Pflegeeinrichtungen wie die Gerontopsychiatrie notwendig werden. Das Gericht kann auch die Einweisung in eine derartige Pflegeeinrichtung anordnen. Grundlegend sollten sämtliche noch vorhandene Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die 20 Demenz

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