Seniorenwegweiser Landkreis München

beispielsweise nur an einigen Tagen oder aber für die gesamte Woche bestellt werden. Die Betroffenen können dabei aus einer Menükarte mit mehreren angebotenen Gerichten das jeweilige Wunschtagesgericht auswählen. Haushaltsnahe und handwerkliche Dienste Unter einer haushaltsnahen Dienstleistung wird eine Tätigkeit verstanden, die unter anderem die Reinigung der Wohnung, leichte Gartenpflegearbeiten oder Pflegebetreuungsleistungen im Privathaushalt umfasst. Für Angehörige von Demenzkranken sind haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuer als abzugsfähig anerkannt. Solche Dienste können unter anderem durch Pflegedienste gestellt werden. Die Krankenkassen genehmigen bei Bedarf die notwendige haushaltsnahe Dienstleistung. Insbesondere wenn Sie als Hausbesitzer pflegebedürftig oder betagt sind, können Sie auch Handwerksleistungen in Anspruch nehmen. Diese sind in aller Regel jedoch selbst zu bezahlen. Gegebenenfalls können Handwerkerleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet werden. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, je nach finanzieller Situation, entweder eine volle Übernahme oder eine Teilübernahme der Kosten bewilligt zu bekommen. Im Normalfall sind Handwerksleistungen oder handwerkliche Hilfen jedoch selbst zu bezahlen. Als handwerkliche Hilfen werden beispielsweise Arbeiten an den Innen- und Außenwänden oder an Fenstern, Türen und am Boden verstanden. Aber auch Arbeiten in der Küche oder im Bad (Armaturen) gelten als handwerkliche Hilfen. In der Steuererklärung können knapp 20 Prozent der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerksleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden. © Ingo Bartussek/AdobeStock Hausnotruf Das sogenannte Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall einen Alarm auszulösen. Ein Notfall tritt beispielsweise dann auf, wenn Sie stürzen oder sich in einer anderen bedrohlichen Situation für Ihre Gesundheit befinden. Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armbanduhr oder aber an einer Schnur um den Hals getragen wird. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Freisprecheinrichtung, in der die Rettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Einschätzung der Lage vornehmen kann. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend informiert werden. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, informiert der Servicedienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungsdienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preisvergleich mit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtende Grundgebühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegeversicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. 32 Wohnen im Alter

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