Älter werden in Musterstadt

Wohnen im Alter Wohnen zu Hause Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Seniorenwegweiser Musterstadt FARBE Braun 10/57/100/10: Heimat, Geborgenheit, Schutz, Gemütlichkeit; FARBLEITSYSTEM Daumenregister, Die Wohnqualität hat einen großen Einfluss auf Lebensfreude, Sozialkontakte und das allgemeine Wohlbefinden. Wenn Sie im Alter in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, sollten Sie rechtzeitig Ihre Wohnsituation prüfen. So können mit Umbaumaßnahmen bauliche Einschränkungen beseitigt und die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume sowie die Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet werden. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Wohnmodelle für Senioren Beim sogenannten betreuten Wohnen können Sie weitgehend selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, wenn Sie regelmäßige Unterstützung von ambulanten Pflegediensten erhalten, die Ihnen bei der Pflege und Betreuung helfen, Sie an Ihre Pflichten erinnern und im Notfall eine Pflegekraft zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere nachts. Zudem können bei Bedarf auch Wahlleistungen wie Bring- und Haushaltsdienste angefordert werden. Seniorenwohngemeinschaften haben den Vorteil, dass mehrere ältere Menschen zusammen wohnen. Dadurch, dass sich die Senioren in ihren individuellen Stärken und Schwächen ergänzen, ist ein selbstbestimmtes Wohnen auch noch bis ins hohe Alter möglich. 10 Einheitliche Darstellung von Telefonnum- mern und Uhrzeiten nach DIN 5008: -> 0511 1234567 -> 09:05 Uhr

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