Ein Leben lang zu Hause Wohnen im Burgenlandkreis

Praxisgemeinschaft für Ergotherapie & Logopädie C M V Ein tierischer Einsatz Wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Leipzig belegen, dass Tiere beim Gesundwerden eine große Hilfe sind. Ganz besonders Hunde finden schneller einen Kontakt zu unseren großen wie kleinen Patienten und sprechen die Gefühlswelt der Kinder sehr stark an, was die Kinder somit zugänglicher macht. Die tiergestützte Therapie umfasst alle Maßnahmen, bei denen durch den gezielten Einsatz von Hunden wie Bella (siehe Foto) positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen erzielt werden können. Dies gilt für körperliche wie seelische Erkrankungen. Das Therapieteam Mensch-Hund fungiert dabei als Einheit. Therapeutische Elemente sind emotionale Nähe, Wärme und die unbedingte Anerkennung durch den Hund. Was macht eigentlich ein Therapie(begleit)hund? Ein Therapie(begleit)hund arbeitet immer mit seinem Herrchen / Frauchen in einem Team, das nach durchlaufener Ausbildung und mit bestandener Prüfung in unterschiedlichen therapeutischen Einrichtungen oder Bereichen tätig ist. Zwei Grundformen des Einsatzes sind möglich: 1. Der Hund erzielt durch seine bloße Anwesenheit eine gewisse Wirkung (Besuchshundeprojekte) 2. Der Hund ist Teil eines therapeutischen Konzepts, bei dem ihm bestimmte Funktionen zukommen (Ergotherapie, Physiotherapie, Integrationskindergärten…) Der Hund ist kein Therapeut! Er ist „nur“ ein Hilfsmittel! In Deutschland ist der Begriff „Therapie- hund“/„Therapiebegleithund“ (noch) nicht geschützt! Es ist noch nicht rechtlich geregelt, wer wann und mit welchem Hund wo therapeutisch oder pädagogisch „arbeiten“ darf! Überlegen Sie daher genau, ob Sie jedes Mensch-Hunde-Team an Ihre kleineren Kinder oder Ihren im Wachkoma liegenden Familienangehörigen heranlassen möchten, ohne dass der Mensch und der Hund eine bestimmte Qualifikation haben! Der Therapiebegleit- und Besuchshund • zeigt Gehorsam gegenüber der Hundeführerin oder dem Hundeführer • begegnet Menschen aufgeschlossen und ohne Scheu • hat eine hohe Stressresistenz • begegnet „ungewünschtem“ Verhalten ihm selbst gegenüber eher „defensiv“ durch Rückzug Die Hundeführerin • besitzt die Kompetenz, Stress bei den Klienten, sich selbst und dem Hund zu erkennen und dann entsprechend zu handeln. • Sie ist in der Lage, den Hund sofort aus einer Belastungs- oder Stresssituation heraus zuholen. • Die Hundeführerin besucht regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zur Führung von Hunden und zur hunde- gestützten Pädagogik. Ein Tierarzt bescheinigt • die gute Allgemeimverfassung des Hundes • regelmäßige Entwurmungen/ regelmäßige Kontrolle auf Wurmbefall • eine Ektoparasitenprophylaxe • die Durchführung der Impfungen (Standardimpfungen), die eine Infektionsgefahr für den Hund vermeiden. Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes • Der Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes erfolgt nur im Team Hund-Hundeführerin und nach einem für die jeweilige Einrichtung entwickelten Konzept, das die Bedürfnisse der Klienten und die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Hundes berücksichtigt. • Vor dem Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes werden Rituale und Regeln für den Umgang mit dem Hund gemeinsam mit den Klienten erarbeitet. • Der Therapiebegleit- und Besuchshund hat die Möglichkeit, sich auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz zurückzuziehen. Die Klienten haben keinen Zutritt zum Ruheplatz. • Der Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes wird zumindest in Kurzform dokumentiert.

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