Leben, Wohnen und Arbeiten in Neckarsteinach

Gemeindeorgane In Neckarsteinach arbeiten 19 gewählteVolksvertreter von SPD, CDU, FWG und Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung zusam- men. Zur Vorbereitung dieser gibt es den Haupt- und Finanzausschuss mit neun Mitgliedern. Bürgermeister Herold Pfeifer Rathaus Hauptstraße 7 Erster Stadtrat Wolfgang Sponer Stadträtin Elisabeth Hinz Stadtrat Thorsten Tschöp Stadtrat Wolfgang Spranz Stadtrat Erwin Binder Stadtrat Horst Folda Stadtverordnetenversammlung FWG Stadtverordnetenvorsteherin: Eva Schückler Fraktionssprecher: Dieter Jooß Maximilian Vollmer Andreas Brückner Olivia Weber Nicolas Lennartz-Bock SPD Fraktionssprecher: Marcus Augsburger Joachim Engel Ralf Kern Ute Kohl Sabine Wegehingel Malon Weiher Nicolas Lennartz-Bock Olivia Weber 16 Die Verwaltung als Dienstleister „Mit den Kommunalverfassungsgesetzen sollten unmittelbar nach der Entstehung des Landes Hessen die Graswurzeln der Demokratie dauerhaft angesät werden. Man machte die Kraft der noch jungen demokratischen Staatsform ganz entscheidend abhängig vom Geist der Gemeindeord- nung: freiheitlich-gemeinsinnig statt obrigkeitlich. „Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates“ heißt es ausdrücklich in § 1 HGO. Das Hessische Kommunalverfassungsrecht blickt in seinen Grundzügen auf eine mehr als 50-jährige Bewährungszeit zurück. Aufbau und Grund­ sätze der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Landkreisordnung aus dem Jahre 1952 sind bis heute imWesentlichen unverändert beibehalten worden. Dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie entsprechend (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) gibt es in jeder Kommune ein von den wahlberechtigten Einwohnern gewähltes „Kommunalparlament“ (Stadtverordnetenversammlung bzw. Kreistag). Es ist das oberste Organ der Kommune und ent- scheidet über alle wichtigen Angelegenheiten. Auch die laufende Verwaltung der Kommunen obliegt in Hessen einer kollegialen „Regierungsmannschaft“, die aus dem Bürgermeister bzw. dem Landrat und den Beigeordneten besteht (Magistrat bzw. Kreisausschuss). Diese Besonderheit hat der hessischen Kommunalverfassung ihren Namen gegeben („Magistratsverfassung“).“ Homepage des Hess. Ministerium des Innern und für Sport

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