Ratgeber für Senioren der Stadt Netphen

16 Informationen • Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung wie Mahlzeitendienste, Besuchs- und Begleitdienste, Hausnotrufsysteme, Hilfe im Haushalt u. a. m. • ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten im Bereich der Pflege • Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige • Begegnungs-, Bildungs- und Freizeitangeboten • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Organisation • Vorträge und Veranstaltungen zu altersspezifischen Themen • Projekte und Freizeitangebote Kontakt • zu weiteren sozialen Einrichtungen • Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein • Wohnberatung Siegen-Wittgenstein e.V. • Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein • Angebote vor Ort Beteiligung gewünscht! Teilen Sie Ihre Wünsche und Anregungen mit, um das Angebot noch besser abstimmen und gestalten zu können! Zu den verschiedensten Themen sind aktuelles Informationsmaterial, Broschüren und Flyer kostenlos erhältlich. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Seniorenbüro Frau Kayser Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen Telefon: 02738 60 31 45 E-Mail: k.kayser@netphen.de Öffnungszeiten gemäß den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses sowie nach Vereinbarung Rentenangelegenheiten Sie können bei der Stadtverwaltung Rentenanträge stellen, die Klärung der Versicherungszeiten beantragen, Kindererziehungszeiten erfassen lassen oder Unklarheiten besprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Rentenangelegenheiten Frau Althaus Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen Telefon: 02738 60 31 43 E-Mail: l.althaus@netphen.de Fragen zur Rente sind nicht immer leicht zu beantworten. Bei speziellen Fragen zur Rente oder Ihrem Rentenbescheid erhalten Sie deshalb umfassende Auskunft bei der: Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Spandauer Straße 32, 57072 Siegen Telefon: 0271 33 84 10 Einkommensbesteuerung für Rentner Senioren sollten auch im Rentenalter die Einkommenssteuer nicht aus den Augen verlieren! Seit dem Jahr 2005 wurde die Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz deutlich verschärft. Für Rentner, die im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der „Rentenfreibetrag“ ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. Seit dem Renteneintrittsjahr 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um zwei Prozent. Beamtenpensionen und betriebliche Versorgungsbezüge werden steuerlich anders behandelt als Renten. Da die Rentenversicherungsträger die Höhe der Rentenbezüge elektronisch an die Finanzämter übermitteln, müssen viele Rentner mit einer Überprüfung der Einkommenssteuerpflicht ihrer Einkünfte durch das Finanzamt rechnen. Die zu beachtenden Regeln der Einkommenssteuer sind vielfältig und für den Laien nur schwer zu durchschauen. So können z. B. Versicherungsbeiträge, Handwerkerdienstleistungen und Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden und Verheiratete von den Regeln der Zusammenveranlagung profitieren. Wer neben den Rentenbezügen noch andere Einkünfte hat (zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden) sollte besonders auf die Einkommenssteuerpflichten achten, da der Grundfreibetrag unter Umständen schneller überschritten wird. Bei Steuereinbehalten von Kreditinstituten kann im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung eventuell sogar eine Steuererstattung erreicht werden. Wer in diesen Fragen unsicher ist, kann sich von einem Steuerberater seines Vertrauens beraten lassen.

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