Ratgeber für Senioren der Stadt Netphen

www.netphen.de 31 4. Gesundheitswesen Schwerbehinderung Personen in Netphen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung können einen Schwerbehindertenausweis beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragen. Antragsformulare und Unterstützung erhalten Sie beim Seniorenbüro Netphen oder direkt beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Die wichtigsten, im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkmale sind: G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungs- fähigkeit im Straßenverkehr aG außergewöhnliche Gehbehinderung Gl Gehörlosigkeit Bl Blindheit H Hilflosigkeit B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson RF Befreiung von den Rundfunk- und Fernseh- gebühren, Telefontarifermäßigung *) VB/EB Kriegsbeschädigte/andere Versorgungs- berechtigte oder der halbseitig orangefarbene Flächenaufdruck für „Freifahrt“. *) Personen, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, zahlen ab dem 01. Januar 2013 einen ermäßigten Rundfunk- gebührenbeitrag. Behindertentoilette mit Eurozylinderschlüssel im Rathaus Die Stadt Netphen hat die Eingangstür zum Rathaus-Altbau mit einem Eurozylinderschloss ausgestattet. Damit können körperlich beeinträchtigte Menschen u. a. die Toilette im Rathaus-Altbau, Eingang Bürgerbüro, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses nutzen. Voraussetzung ist der Besitz des „Euro-Toilettenschlüssel“, der gegen eine Gebühr und einer Kopie des Schwerbehindertenausweises angefordert werden kann beim: Club Behinderter & ihrer Freunde in Darmstadt Umgebung e. V. Pallaswiesenstraße 123 a, 64293 Darmstadt Telefon: 06151 81 22 0 E-Mail: bestellung@cbf-darmstadt.de www.Cbf-da.de Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt eingeführtes europaweites Schließsystem. Der Einheitsschlüssel ermöglicht den selbstständigen und kostenlosen Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen, zum Beispiel an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden. Ein Verzeichnis beschreibt europaweite Standorte. Sehbehinderung, Blindheit, Gehörlosigkeit Besonders bei älteren Menschen treten im Laufe der Zeit teils größereSchwierigkeitenmit demSehenoder demHörenauf. Das allein stellt allerdings noch keine Behinderung dar. ImFolgenden werden daher die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Gewährung von Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose aufgeführt; in allen Fällen ist ein Formantrag vonnöten: Voraussetzungen für Sehbehindertengeld: • über 16 Jahre alt • und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmög- licher Korrektur nicht mehr als fünf Prozent beträgt Monatliche Leistungshöhe: 77,00 € Voraussetzungen für Blindengeld: • das Augenlicht vollständig erloschen ist • oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf zwei Prozent herabgesetzt ist • oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (Rindenblindheit) • oder ggf. Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen Monatliche Leistungshöhe: 403,89 € (bis Vollendung 18. Lebensjahr) 806,40 € (18. bis Vollendung 60. Lebensjahr) 473,00 € (ab Vollendung 60. Lebensjahr) Bei blinden Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben besteht die Möglichkeit auf ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, sofern Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Bitte wenden Sie sich zwecks dieser Antragsstellung an den Fachbereich Soziales und Schulen der Stadt Netphen. Achtung: Bei stationärem oder ähnlichem Heimaufenthalt sowie Leistungen bei häuslicher oder teilstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege kann es ggf. zur Kürzung des Blindengeldes kommen.

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