Ratgeber für Senioren der Stadt Netphen

© Jacob Ammentorp Lund / Adobe Stock www.netphen.de 41 6. Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter & Todesfall Vollmachten und Verfügungen Sie sind gesund und in den „besten Jahren“. Sie gestalten Ihr Leben aktiv und selbstständig. Doch durch einenVerkehrsunfall oder eine schwere Krankheit sind Sie plötzlich – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht mehr in der Lage, für sich selber zu entscheiden. Jemand muss sich dann um Ihre Belange und Ihre Bedürfnisse kümmern. Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Geltendmachung von Renten- und Sozialansprüchen oder die Pflege sind zu klären. Meist wird der Gedanke an eine solche Situation verdrängt und Vorsorge für diesen Fall deshalb nicht getroffen, weil viele Menschen denken: „Wenn ich nicht mehr kann, entscheiden meine Angehörigen für mich.“ Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass nun direkte Familienangehörige für das betroffene Familienmitglied automatisch Regelungen treffen oder Unterschriften leisten könnten. Es ist von daher ratsam, bereits im Vorfeld entsprechende Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Was ist, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben? Wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können und Sie keine Vorsorge getroffen haben, wird vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt, der dann nach Absprache mit Ihnen handelt und entscheidet. Dies ist in vielen Fällen ein Familienangehöriger. Vorsorgevollmacht Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn jemand vom Gericht als Betreuer bestellt wurde. Die Vorsorgevollmacht soll für den Fall gelten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Sie gilt nur für die Bereiche, die Sie selbst festlegen. Zum Beispiel zur Vertretung in Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten oder Heimangelegenheiten. Geben Sie nur dem Menschen eine Vollmacht, dem Sie voll vertrauen, dass er in Ihrem Sinne handeln wird. Hierbei ist es wichtig, im Vorfeld mitzuteilen, wie Ihre Wünsche in einem solchen Fall aussehen. So lange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht widerrufen, ändern oder Ihrer aktuellen Situation anpassen. Bewahren Sie die Vollmacht für Ihren Vollmachtnehmer gut zugänglich auf, da er nur mit dem Original für Sie handeln kann. Um eine Vollmacht rechtsverbindlich zu erstellen, muss man geschäftsfähig sein. Es ist nicht vorgeschrieben, jedoch

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