18 Energie und Klimaschutz Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes Was steht drin zum Thema Heizung? Aktuell stellen sich viele Hausbesitzer die Frage, ob ihre alte Heizung noch weiter betrieben werden darf. Und was passiert, wenn die alte Heizung ausgetauscht werden muss. Wenn Sie eine Gas- oder Ölheizung mit einem Niedertemperatur- oder Brennwertkessel haben, die vor 2024 eingebaut wurde, dürfen Sie diese bis 2044 weiter betreiben. Wenn Ihre Heizung nach dem 01. Januar 2024 kaputt geht und diese sich nicht mehr reparieren lässt, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Möchten Sie wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen, müssen Sie eine Beratung von einer fachkundigen Person einholen. Des Weiteren müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Heizung ab 2029 Wärme aus mindestens 15 Prozent Biomasse oder Wasserstoff erzeugt. Ab dem Jahr 2035 müssen es dann mindestens 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 mindestens 60 Prozent Biomasseanteil sein. Das bedeutet, Sie müssen dann Biogas bzw. Bioheizöl mit den entsprechenden Anteilen beziehen. Eine Heizung ist eine Investition für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Daher sollten Sie Ihre Heizung nicht nur eins zu eins tauschen lassen, sondern Ihre Heizung zukunftssicher machen und möglichst viele erneuerbare Energien nutzen. Dazu wird empfohlen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Eine kostenlose telefonische Erstberatung bietet die Stadt Nettetal über die Verbraucherzentrale an. Die Energieberatung wird durch die BAFA vom Bund gefördert. Sie müssen keinen Förderantrag stellen, das macht für Sie der Energieberater. Diesen finden Sie beispielsweise unter: www.energie-effizienz-experten.de Nach dem Gebäudeenergiegesetz zählen zu den erneuerbaren Energien elektrische Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizungen sowie Biomasseheizungen wie beispielsweise ein Holzpelletkessel. Ebenfalls dazu gehören Gas- und Ölhybridheizungen, die in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe betrieben werden. Der Biogas- bzw. Bioheizölanteil muss bei einer Hybridheizung mindestens 60 Prozent betragen. Wer seine Heizung klimafreundlich und zukunftssicher machen möchte, den unterstützt der Bund mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent für die Anschaffung und Installation einer neuen Heizung. Diese Förderquote wird es aber nur bis zum Ende des Jahres 2028 geben. Danach sinkt die Förderung alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Die Frage, ob Ihr Haus in Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, lässt sich aktuell noch nicht beantworten. Die Stadt arbeitet jedoch gerade an der kommunalen Wärme- planung. Dort wird herausgearbeitet, in welchen Teilen von Nettetal Potenzial für ein Wärmenetz besteht. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht. Auch wer aktuell keinen Heizungstausch plant, sollte sich trotzdem Gedanken machen, sein Haus energetisch zu sanieren. © Stadt Netttal Energie- und Klimaschutz
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