Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Neu-Ulm

Hilfe und Unterstützung 36 Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürf- tigkeitsbegriff eingeführt. Dies bedeutet eine an- dere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewer- tet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit rele- vanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kog- nitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversi- cherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Berei- chen beurteilt: • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingtenAnforde- rungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kon- takte Alle Leistungen ab 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden ab 2017 erstmals Men- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Be- einträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleis- tungen in Anspruch nehmen, erhalten einenWohn- gruppenzuschlag in ambulant betreutenWohngrup- pen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpas- sung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelasse- ne Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Ei- genanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dasswenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenan- teil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur nochAnspruch auf geringere Leis- tungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro   125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro   689 Euro 125 Euro   770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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