Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Neu-Ulm

39 Nähere Infos: Selbsthilfebüro KORN e. V. Tel.: 07 31 / 88 03 44 10 kontakt@selbsthilfebuero-korn.de Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Fax: 07 31 / 88 03 44 19 www.selbsthilfebuero-korn.de Schon mal an Selbsthilfe gedacht? – Gemeinsam geht´s leichter In Selbsthilfegruppen stärken sich Menschen im gegenseitigen Austausch, um in schwierigen Lebenssituationen wieder Mut, Kraft und Hoffnung zu schöpfen. Das Selbsthilfebüro KORN e. V. (KOordinationsstelle Regionales Netzwerk) hilft weiter bei der Suche nach Hilfsangeboten, Selbsthilfegruppen oder bei der Gründung neuer Gruppen. © colourbox.com Situationen wird vermittelt. Auch die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit Informationen zu er- halten. Zudem ist es möglich, dass pflegende An- gehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklä- rung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen imSinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der ei- genen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglich- keit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pfle- gen . Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld . Pflegegeld erhalten Pflegebedürf- tige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Um- gebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflege- geld ist die Tages- oder Nachtpflege , die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes inAnspruch genommenwerden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, demwerden Pflegegeld und/oder Sachleis- tungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung unter- gebracht werden. Auch dieAbholung und der Rück- transport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige verbessert. Um eine gute Ver- sorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin der Pflegekasse informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprü- chen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Ebenso erhalten Sie Infor- mationen bei unseren Seniorenberatungsstellen.

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