Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Neu-Ulm

Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflege- kassen unterstützen imRahmen der Pflegeleistun- gen eineWohnraumanpassung für Pflegebedürfti- ge (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichenMaßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst er- möglichen oder erheblich erleichtern oder die Be- lastung für den Pflegebedürftigen beziehungswei- se die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zumehr Barrie­ refreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neueWohnung nachdenken. Die Pflege- versicherung bezuschusst auch den Seniorenum- Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barrie- refreies Bauen der Bayerischen Architektenkam- mer, Tel.: 089 13988080 oder unter www.byak de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen BayerischesWohnbau- • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Oberste Baubehörde im Bayerischen förderprogramm Laufzeit 15 Jahre, anschließend Staatsministerium des Innern, a) Schaffung von wird der Zinssatz an den für Bau und Verkehr Eigenwohnraum Kapitalmarktzins angepasst. Franz-Josef-Strauß-Ring 4 durch Neubau, Änderung, 80539 München Erweiterung oder Erst- • Haushalte mit Kindern erhalten Telefon: 089 2192-02 und Zweiterwerb einen Zuschuss von 2.000 € Fax: 089 2192-13350 je Kind , Darlehen bei Bau E-Mail: poststelle-obb@stmi.bayern.de und Ersterwerb max. 30 %, www.wohnen.bayern.de bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten b) Anpassung von • Menschen mit Behinderung Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Wohnraum an die erhalten bei Umbau einen Antrag vor Baubeginn beim Behinderung (Umbau) Zuschuss bis zu 10.000 € , zuständigenLRA, der kreisfreienStadt zins- und tilgungsfrei, (bei Mietwohnraum Antragstellung einmaliger Verwaltungskosten- durch den Vermieter) beitrag von 1,0 % 28 © Photographee.eu · adobestock.com

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