Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in der Stadt Neu-Ulm

27 Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst er- möglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 139880-80 oder unter: www.byak.de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Förderung des Baus • Darlehen mit Zinssatz von Bayerisches Staatsministerium für und Erwerbs von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, Wohnen, Bau und Verkehr Eigenwohnraum anschließend wird der Zinssatz Franz-Josef-Strauß-Ring 4 durch Neubau, Änderung, an den Kapitalmarktzins 80539 München Erweiterung oder Erst- angepasst. Telefon: 089 2192-02 und Zweiterwerb Fax: 089 2192-13350 • Haushalte mit Kindern erhalten E-Mail: poststelle-obb@stmi.bayern.de einen Zuschuss von 7.500 Euro Internet: www.wohnen.bayern.de je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 50.000 Euro). Anpassung von Miet- • Menschen mit Behinderung Einkommensgrenze: Art.11BayWoFG und Eigenwohnraum erhalten ein leistungsfreies Bau- Antrag vor Baubeginn an die Bedürfnisse darlehen bis zu 10.000 Euro bei Wohneigentum beim von Menschen (Bagatellgrenze: 1.000 Euro), Landratsamt Neu-Ulm mit Behinderung in Form eines zins- und Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm tilgungsfreien Darlehens, das Telefon: 0731 7040-0 sich nach fünf Jahren in den E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de Zuschuss umwandelt. (bei Mietwohnraum-Antragstellung Einmaliger Verwaltungs- durch den Vermieter) kostenbeitrag von 1,0 Prozent. © contrastwerkstatt · adobestock.com Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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