Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in der Stadt Neu-Ulm

33 Pflegegrade Pflegegeld Pflegesach- Kurzzeit- Tages- und Voll- (ab 01.01.2024) leistung pflege Nachtpflege stationäre (ab 01.01.2024) (pro Jahr) (teilstationär) Pflege Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 332 Euro 760 Euro 1.774 Euro 689 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 572 Euro 1.430 Euro 1.774 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 764 Euro 1.778 Euro 1.774 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 946 Euro 2.200 Euro 1.774 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; Angaben ohne Gewähr. Hinweis: Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie Tages-/ Nachtpflege, außerdem für besondere Angebote der Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuung, Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger). Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. » Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss lediglich ein einmaliger Antrag bei der Landespflegegeldstelle in München gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de. Pflegebedürftige mit Entlastung durch Reform Ab dem 1. Januar 2024 vollstationärer Pflege in Prozent ab dem 1. Monat 5 15 mit mehr als 12 Monaten 25 30 mit mehr als 24 Monaten 45 50 mit mehr als 36 Monaten 70 75 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Ab dem 1. Januar 2024 steigen diese Zuschläge erneut:

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