Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in der Stadt Neu-Ulm

 ausreichende Bewegungsflächen in allen Räumlichkeiten,  komfortable Anordnung von Bedienungseinrichtungen,  barrierefreier Sanitärraum (Bad/WC) sowie bodengleiche Dusche und nach außen öffnende Tür,  ausreichende Breite der Türen. Das Wohnumfeld Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnum- feld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch er- schütterungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Bei einem Gebäude mit mehreren Stockwerken ist es empfehlenswert, einen Aufzug miteinzuplanen – selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Wenn der Zugang ebenerdig ist sowie mindestens 90 Zentimeter breit und die Kabine ausreichend groß ist, können auch Rollstuhlfahrer den Aufzug problemlos nutzen. Zudem sollte vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter Allgemeine Einführung 6 vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befinden, sollten sie nicht höher als 85 Zentimeter angebracht sein (DIN 18040-1). Die Wohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermög- lichen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:*  für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter,  für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume,  für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume,  für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume,  sowie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. *Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen © bernardbodo.com · iStock.com

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