Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 21 Leistungen der Pflegeversicherung Für die Pflegeversicherung ist die Krankenkasse zu- ständig. Derenmedizinischer Dienst entscheidet über eine Einstufung in verschiedene Pflegegrade. Perso- nen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die ge- wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Ver- richtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraus- sichtlich für mindestens sechsMonate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, sind im Sin- ne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) pfle- gebedürftig. Welche Leistungen ein Pflegebedürftiger erhält, ist davon abhängig, in welchen der fünf Pfle- gegrade er eingestuft wurde. Darüber hinaus werden unter Umständen Zuschüsse zur häuslichen Pflege, teilstationären Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpfle- ge, vollstationären Pflege und Betreuungsleistungen gewährt. Wohngeld Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatli- chen Zuschuss zu den Wohnkosten. Hierdurch soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht werden. Wohngeld kann als Mietzuschuss für den Mieter oder als Lastenzuschuss für den Ei- gentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung gewährt werden. Ob ein Wohngeldanspruch besteht, ist ab- hängig von der Höhe des Einkommens, der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung. Beratung und Anträge erhalten Sie bei der Wohngeldstelle imLand- ratsamt Neu-Ulm: Wohngeldstelle im Landratsamt Neu-Ulm Telefon: 0731 7040-0 E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de Auch für Bewohner von Senioren- und Altenpflege- heimen kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser Antrag wird über die jeweilige stationäre Ein- richtung beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Soziales und Senioren, gestellt. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII Grundsicherung imAlterundbei Erwerbsminderung Menschen über 65 Jahre sowie jüngere, die aus me- dizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, haben einen Anspruch auf Grundsicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus ihrem Ein- kommen und Vermögen sicherstellen können. Für den Erhalt der Grundsicherung muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Fachbereich Soziales und Senioren Telefon: 0731 7040-11190 E-Mail : poststelle @lra.neu-ulm.de Sozialhilfe Die Sozialhilfe leistet Hilfe, wenn Menschen in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Wenn Einkommen und Vermö- gen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts nicht mehr ausreichen, besteht ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. Beratung und Hilfe © Konstantin Sutyagin · adobestock.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=